Wirtschaftsberatung

Im offiziellen Sinne ist die Wirtschaftsberatung keine Berufsbezeichnung mit gesetzlichen Grundlagen. Daher ist die Bezeichnung Unternehmensberatung öfter vertreten und eher angemessen. Oftmals wird die Unternehmensberatung auch ‘Consulting’ genannt.

Doch unabhängig von der Bezeichnung, können sich hier Unternehmen hinwenden, die von fachlichen Kompetenzen Unterstützung benötigen. Die Unternehmensberatung führt eine Dienstleistung am, beziehungsweise für den Kunden aus. In den meisten Fällen handelt es sich um das Management, das Inhalt einer Beratung wird. Allerdings kann man auch aufgrund fachlicher Entscheidungen oder Veränderungen eine Beratung veranlassen.

Man kann im wesentlichen nach mehreren Themen in der Beratung unterscheiden. Zu der Managementberatung zählen unter anderem die Strategie, die Organisation und das Marketing. IT-Consulting und Systemintegration sind Bestandteile der IT-Beratung. Und durch die Personalberatung werden Felder, wie zum Beispiel Training, Weiterbildung und Personalkonzepte, abgedeckt. Des Weiteren können beispielsweise Inhalte wie Fusionen, Umstrukturierungen, Strategieentwicklungen und Einführung neuer Technologien Bestandteile einer Beratung sein.

Im Prinzip ist der der Beruf des Unternehmensberaters vergleichbar mit dem Betriebswirt. Unternehmensberater, die wirklich selbständig und qualifiziert sind, führen eine freiberufliche Tätigkeit aus und sind nicht an die Gewerbeordnung gebunden.

Sollte das nicht der Fall sein, kann man auch Gefahr laufen, die falsche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denn jeder, der in einer Unternehmensberatung angestellt ist, kann sich Unternehmensberater nennen. Somit kann es dazu führen, dass man inkompetent beraten wird, oder gar an eine versteckte Dienstleistung gerät, wie zum Beispiel Versicherungen, die innerhalb einer Beratung angeboten werden.

Tatsächliche Unternehmensberater schließen sich meist einem Berufs- und Ehrenkodex an. Diese beinhalten in der Regel die Unabhängigkeit von Dritten, kompetente Beratung nur in Bereichen, in denen nachweislich Fachwissen erlangt wurde, Vertraulichkeit und Objektivität.

Am Anfang einer Beratung werden die tatsächliche aktuelle Situation und die Zielstellung analysiert. In der Regel folgen danach die Konzeptentwicklung und -präsentation, sowie die Mithilfe bei der Umsetzung. Eine ständige Überprüfung, ob das Ziel schon erreicht wurde, zählt ebenfalls zu den Aufgaben einer Unternehmenberatung.

Haftbar können Unternehmensberatungen nur insofern gemacht werden, wenn Schäden durch falsche Auskünfte entstehen, die auch nachgewiesen werden können. Sollten Ratschläge oder Konzepte, aufgrund fehlerhafter oder falscher Informationen des Klienten, zu Schäden führen, ist die Beratungsstelle nicht haftbar zu machen.

Eine weit verbreitete Gefahr ist allerdings, dass die jeweiligen Unternehmenskonzepte nicht einmalig bleiben. Da die Unternehmensberatungen selbst nur begrenzte Methoden der Beratung zur Verfügung stehen haben und der Druck, erfolgreiche Projekte vorweisen zu müssen, auf ihnen lastet, kann das so genannte “Klonen” die Einzigartigkeit eines Unternehmens nicht mehr gewährleisten.

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