Mini GmbH
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Mini GmbH und weiteren Informationen für Existenzgründer und Unternehmer.
Bereits im letzten Jahr hat der Gesetzgeber auf die zurückgegangene Zahl der GmbH-Gründungen reagiert und die Einführung der Mini GmbH festgelegt. Tatsächlich verfügbar soll die Mini GmbH aber erst im Sommer 2008 sein. Durch die Mini GmbH soll eine GmbH-Gründung um einiges schneller und einfacher zu gründen sein. Möglich sein soll das durch ein geringes Stammkapital und weniger bürokratischen Aufwand. Eine Mini GmbH muss im Firmennamen dann die Bezeichnung „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ tragen.
Genau die Haftungsbeschränkung ist ausschlaggebend für Gründer einer Selbstständigkeit, die zum Beispiel durch die schlechte Zahlungsmoral von Kunden enorm gefährdet werden kann. Damit das Privatvermögen nicht zusätzlich flöten geht, wird künftig wohl je nach Geschäftsidee die Rechtsform Mini GmbH angestrebt werden. Eine Geschäftsidee, die sich beispielsweise im Baugewerbe bewegt, könnte mit der Mini GmbH besser realisierbar sein. Das geringe Stammkapital, das der Absicherung dient, wird auf 10 000 € aufgebaut werden müssen. Dann ist es sogar möglich seine Selbstständigkeit als GmbH weiterzuführen.
Momentan muss man sich mit einer Existenzgründung noch gedulden, wenn man eine Mini GmbH gründen möchte. Da es aber sinnvoll ist, einen sorgfältigen Businessplan zu erarbeiten, kann die Zeit gut genutzt werden. Der Businessplan für eine Unternehmergesellschaft sichert den Erfolg der Existenzgründung. Ebenso kann man sich bis dahin mit der Buchführung beschäftigen und damit, ob man ein Geschäftskonto eröffnen wird. Nicht nur in Hinblick auf die Buchführung hat ein Geschäftskonto Vorteile. Wenn mehrere Gesellschafter beteiligt sind, ist es kaum möglich, ein Privatkonto als Geschäftskonto zu nutzen. Das gilt für die Mini GmbH ebenso wie beispielsweise für eine GbR.
Ob man mit einer Mini GmbH Fördergelder für arbeitslose Gründer beantragen können wird, ist nicht sicher, aber wahrscheinlich möglich. Einstiegsgeld und Gründungszuschuss werden mit einem aussichtsreichen Businessplan, der dem Antrag beigelegt wird, meist gewährt. Ein Unterschied der Fördermittel ist, dass ALG1-Empfänger Gründungszuschuss und ALG2-Empfänger Einstiegsgeld beziehen können. Die Mini GmbH wird eine Unterform der GmbH sein und dass sie kommen wird, ist sehr sicher, auch wenn man von offizieller Seite noch wenig zu hören bekommt.












