Limited - Nur Vorteile?
Viele deutsche Unternehmen liebäugeln mit der britischen Limited als Rechtsform bei einer Umfirmierung oder Neugründung. Findige Agenturen bieten Rundum-Pakete zur Limited-Gründung zu einem Spottpreis und preisen die britische Rechtsform als aufwands- und kostengünstig an. Es ist ratsam, die Vor- und Nachteile einer Limited sorgfältig zu prüfen und für den Einzelfall zu bewerten.
Die Rechtsform der Limited ist eine anerkannte Gesellschaftsform im angelsächsischem Sprachraum und weltweit akzeptiert. Die deutsche Geschäftswelt ist bekannt für ihre konservative Zurückhaltung und Skepsis. So verwundert es nicht, dass gerade deutsche Banken einer Limited in Deutschland Steine in den Weg legen. Das viel gepriesene Haftungskapital einer Limited in Höhe von mindestens einem britischem Pfund wird schnell zum Bumerang, wenn es um den Nachweis der Kreditwürdigkeit der Gesellschaft geht.
Die Banken fordern daher bei der Kreditvergabe weitere Sicherheiten von den Gesellschaftern persönlich. Es gibt sogar Berichte, dass die Einrichtung von Geschäftskonten für Limited-Unternehmen von einigen Banken in Deutschland verweigert wurden. Diese Skepsis kann sich in der Beziehung zu Lieferanten und Kunden im weiteren Geschäftsverlauf fortsetzen. Vorauszahlungen vom Kunden oder Lieferung auf Kredit werden einer Limited in Deutschland immer noch ungern gewährt.
Die einschlägigen Gründungsagenturen bieten die schnelle Gründung innerhalb von 24 Stunden an. Dies geschieht in Form eines Standard-Formulars, das bei dem Companies House (artverwandt mit dem Handelsregister) in Großbritannien eingereicht wird. Eine notarielle Beurkundung ist nicht notwendig. Individuelle Anpassungen an die Bedürfnisse des Unternehmers sind innerhalb dieser kurzen Zeitspanne nicht möglich. Dies sollte der potentielle Limited-Gründer immer berücksichtigen.
So einfach die Gründung, so komplex gestalten sich die weiteren Pflichten aus der Geschäftstätigkeit als Limited. Die Limited muss ihren Firmensitz in England haben. Die Verwaltung der Limited übernimmt der so genannte Company Secretary, der sich im englischen Wirtschaftsalltag bestens auskennen sollte und für die Abwicklung in England zuständig ist. Häufig wird dies über eine Agentur, die einen Secretary stellt, und eine Briefkastenadresse gelöst.
Inwieweit dies seriös ist, bleibt dem jeweiligen Unternehmer zur Beurteilung überlassen. Unterhält die britische Limited in Deutschland eine Niederlassung, so ist auch hier gegebenenfalls ein Handelsregistereintrag, die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer oder Berufsgenossenschaft notwendig.
Die Limited agiert in England nach britischem Recht. Dies bedeutet, dass insbesondere die Vorschriften zur Kapitalerhaltung eingehalten werden müssen. Es dürfen nur tatsächlich erwirtschaftete Gewinne nach Abzug von Verlustvorträgen an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Ein Verstoß wird mit empfindlichen Schadensersatzansprüchen der Limited gegen ihre Gesellschafter und dem Director bestraft.
Dessen ungeachtet gelten für eine Limited erweiterte Treuevorschriften. Die Limited ist verpflichtet, fristgerecht den Jahresabschluss, die Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie weitere so genannte reports abzuliefern. Kommt die Limited diesen Veröffentlichungspflichten nicht nach, drohen hohe Strafen und gegebenenfalls die Zwangslöschung der Gesellschaft. Entgegen anders lautender Berichte bleiben die Gesellschafter nicht anonym. Spätestens im zweiten Geschäftsjahr müssen die Gesellschafter im Companies House eingetragen sein.
Die Buchführung und steuerrechtliche Bestimmungen müssen nach englischem Recht eingehalten werden. Fachliche Unterstützung in England ist daher notwendig und erfordert einen erheblichen finanziellen Aufwand. Es entsteht ein doppelter Aufwand, weil deutsche Buchführungsvorschriften und die Notwendigkeit einer deutschen Steuererklärung für eine Niederlassung in Deutschland gelten.
Die Firmierung als Limited will daher gut überlegt sein. Die Nachteile können die Vorteile im Einzelfall aufwiegen. Grundsätzlich ist von einer Schnellgründung bei seriösem Geschäftshintergrund abzuraten. Die in Deutschland geplante Mini-GmbH könnte im Zweifelsfall eine echte Alternative sein.
Geschrieben von Ronny Schmidt am 28 Juni, 2008



