Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft
Bisher war es für Existenzgründer immer eine sehr schwierige Entscheidung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen, Durch die neue haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft wird zumindestens das unternehmerische Risiko verringert. Gründer und Unternehmer haben ab November 2008 die Möglichkeit ihr Unternehmer in der Rechtsform der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft zu gründen. Das bedeutet, dass trotz einer geringen Stammeinlage von nur einem Euro der Unternehmer die Ausbreitung seines Haftungsrisikos auf sein Privatvermögen ausschließen kann. Bei der neuen UG, wie sie auch kurz genannt wird, haftet der Gesellschafter nur mit dem Vermögen des Unternehmens.
Die Haftungsbeschränkung auf das Vermögen der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft birgt allerdings die Gefahr, dass der Gläubiger am Ende im Regen steht. Um nicht den Gläubigerschutz gänzlich auszuhebeln sieht daher das neue GmbH Gesetz vor, dass der Gründer einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft ein Viertel seiner Jahresgewinne ansparen muss. Dies soll bis zur Schwelle der Mindestkapitaleinlage der klassischen GmbH in Höhe von 25.000 Euro geschehen. Danach kann der Unternehmer der UG entscheiden, ob er sein Unternehmen in die Rechtsform der normalen GmbH umwandeln möchte.
Hintergrund für die Einführung der neuen haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft ist unter anderem die hohe Abwanderungszahl deutscher Unternehmer ins Ausland. Insbesondere die englische Limited stellte bisher die bessere Alternative zur deutschen GmbH dar. Ihre Gründung verläuft einfach und unkompliziert und die Gründungskosten sind sehr gering gehalten. Aus diesem Grund soll das Gründungsverfahren der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft einfacher und unkomplizierter gestaltet werden.
Ein Schritt hierfür ist die Gestaltung einer Mustersatzung für Standardgründungen einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft. Wird diese verwendet so entfällt die notarielle Beurkundung und damit natürlich auch erhebliche Gebühren. Des weiteren wird das Eintragungsverfahren der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft beim Handelsregister beschleunigt, indem die Eintragung vom verwaltungsrecthlichen Genehmigungsverfahren abgetrennt wird. Die neue UG kann daher in internationalen Wettbewerb durchaus konkurrieren.
Allerdings sollte sich der Existenzgründer gut überlegen, ob er die neue Rechtsform der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft wählt. Gerade im steuerlichen Bereich ergeben sich zur Einzelunternehmung einige Unterschiede. Insbesondere die Art der Steuerpflichtkeit stellt sich bei einem Einzelunternehmen anderes dar, als bei einer Kapitalgesellschaft. Es ist daher ratsam vor der Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft einen Unternehmens- oder Steuerberater aufzusuchen. Zudem wird es bei einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft unerlässlich sein einen Steuerberater zu beauftragen.













