Gute Chance für Ihre Forderungen: Externes Inkasso
Unbezahlte Rechnungen und keine Einsichtnahme auf Seiten des Schuldners. Als Gläubiger kennen Sie womöglich das Gefühl der Ohnmacht, welches sich relativ schnell einstellt, wenn zahlungsunwillige Kunden Ihre Forderungen ignorieren. Spätestens wenn Sie als Gläubiger mit Ihrem “Latein” im Forderungsmanagement am Ende sind, ist es an der Zeit einen Inkasso-Dienstleister zu konsultieren. Denn nicht selten ist die Existenz der Gläubiger durch säumige Schuldner bedroht.
Bei der Wahl des geeigneten Unternehmens für Ihr Inkasso sollten Sie behutsam vorgehen. Immerhin geht es um Ihr Geld! Seriöse Inkassounternehmen sind in der Regel Mitglied des Bundesverbandes Deutscher Inkassounternehmen. Für Sie als Gläubiger, ist dass ein erstes wichtiges Indiz für die Professionalität des Unternehmens. Viele Inkassounternehmen arbeiten mit Rechtsanwälten zusammen um ein gerichtliches Vollstreckungsverfahren für Sie gegen den Schuldner einleiten zu können. Dann können die Forderungen mit Hilfe des Gerichtsvollziehers realisiert werden. Inkassounternehmen selbst agieren nämlich nur außergerichtlich und Versuchen die Forderungen anderweitig einzutreiben.
Die meisten Inkasso-Dienstleister bieten Ihnen als Kunden zwei verschiedene Möglichkeiten an, an Ihr Geld zu kommen: Zum Einen können Sie den Inkasso-Dienstleister damit beauftragen, dass er die Forderungen für Sie eintreibt. Das Unternehmen erhält von Ihnen eine Vollmacht. Das Risiko der Uneinbringlichkeit der Forderungen verbleibt bei Ihnen. Im Erfolgsfall ist meist ein umsatzabhängiges Erfolgshonorar an das Inkassounternehmen zu zahlen.
Zum Anderen besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihre Forderungen an das Inkassounternehmen abtreten, oder “verkaufen”. Sie treten in einer sogenannten Abtretungserklärung die Forderungen an den Dienstleister ab. Er wird diese aber in der Regel nur dann übernehmen, wenn Sie sich mit einem gewissen Abschlag auf die Gesamtforderung zufrieden geben. Sie erhalten dann vom Inkassounternehmen sofort einen gewissen Geldbetrag. Ob die Forderung nun eingetrieben werden kann oder nicht, ist für Sie unerheblich. Das Inkassounternehmen trägt das alleinige Risiko der Uneinbringlichkeit.
Die erste Variante ist sicherlich die kostengünstigere. Allerdings tragen Sie das alleinige Risiko der Uneinbringlichkeit. Sie sollten deshalb stets darauf achten, dass ein möglichst geringer Fixkostenanteil vereinbart wird. Je höher der erfolgsabhängige Anteil ausfällt, desto höher ist die Motivation des Inkasso-Teams Ihre Forderungen einzutreiben! Ob bei Ihrem Schuldner etwas zu holen ist oder war, wissen Sie aber in beiden Fällen erst hinterher!



