Existenzgründung als Fliesenleger

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit einer Existenzgründung als Fliesenleger und ist somit interessant für alle Gründer, welche eine Existenzgründung als Fliesenleger planen. Fliesenleger ist ein Handwerksberuf, den man in der Regel in einer mehrjährigen Ausbildung erlernt. Fliesenleger verkleiden Wand- und Bodenflächen mit keramischen Fliesen, Mosaiken oder Platten, welche mit entsprechenden Fliesenklebern im Dünnbett, 6-12 mm dick, verklebt werden. Für eine Existenzgründung als Fliesenleger müssen Sie Kenntnisse in den Grundlagen der Bauphysik, wie Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz, beherrschen und ebenso Wissen über die zu verarbeitenden Materialien besitzen.

Personen die eine Existenzgründung als Fliesenleger planen, müssen theoretische Kenntnisse um Ansetz-, Verlege- und Verankerungstechniken von Platten, sowie Kenntnisse der Ausführung von chemisch beständigen Belägen beherrschen. Fliesenleger sollten darüber hinaus über gestalterische Fähigkeiten verfügen, da sie wesentlich zum Erscheinungsbild des Raumes beitragen, sie sollten Grundlagen der Farblehre und der Gestaltung beherrschen. Es ist für eine Existenzgründung als Fliesenleger weiterhin vorteilhaft, wenn darüber hinaus Kenntnisse der Massenberechnung, der einschlägigen DIN-Normen und der Verdingungsordnung für Bauleistungen, der Vorschriften der Bauaufsicht, der Vorschriften der Unfallverhütung, des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit vorliegen. Fliesenleger müssen für eine erfolgreiche Existenzgründung weiterhin in der Lage sein, Entwurfsskizzen, Werkzeichnungen, Verlegepläne und Detailzeichnungen zu lesen und gegebenenfalls selbst anzufertigen.

Die Existenzgründung als Fliesenleger ist eine gewerbliche Existenzgründung und somit muss der Fliesenleger beim Gewerbeamt angemeldet werden. Existenzgründer können als Fliesenleger Zuschüsse bzw. Fördermittel bei der Arbeitsagentur beantragen. Für die Beantragung benötigt der Fliesenleger den Antrag für Gründungszuschuss ( ALG1 Bezug ) oder den Antrag für Einstiegsgeld ( ALG2 Bezug ). Weiterhin benötigt der Fliesenleger bei Existenzgründung noch folgende Unterlagen: Businessplan, Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsvorschau, Lebenslauf, Gewerbeanmeldung, fachkundige Stellungnahme, fachliche Qualifikationen für den Fliesenleger sowie ggf. einen Nachweis über die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar in Form von einem Zertifikat für das Gründerseminar.

Natürlich benötigt der Fliesenleger bei Existenzgründung auch einen Businessplan, beispielsweise für die genannten Fördermittel. Dieser sollte mindestens folgende Bestandteile haben: Zusammenfassung, Gründerperson, Unternehmensform, Dienstleistung/Produkt, Markt, Branche, Standort, Marketing, Personal und Kalkulationen. Viel Erfolg bei Ihrer Existenzgründung als Fliesenleger!

Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Digg
  • del.icio.us
  • Webnews
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Google Bookmarks
  • Live-MSN
  • Technorati
  • YahooMyWeb