Die selbstständige Arbeit
Es gibt unterschiedliche Gründe, die dafür sprechen, dass man sich gegebenenfalls besser selbstständig machen sollte. Entweder erkennt man in der Festanstellung keine Entwicklungschancen oder man will eine hervorragen geplante Geschäftsidee lieber allein verwirklichen. Sicherlich kann die Entscheidung eine Selbstständige Arbeit auch unfreiwillig eingegangen werden, für den Fall das man beispielsweise irgendwie aus dem Status der Arbeitslosigkeit entrinnen will. Für diese Option würde es darüber hinaus eine Förderung in Form eines Ausschusses für Gründungsangelegenheiten geben. Eine Idee den Kostenaufwand der Selbstständigkeitswahl möglichst in einem erträglichen Maß zu halten ist das Franchising. I
n diesem Fall ist keine persönlich erarbeitete Ideensammlung von Nöten, da man die Produkte und Dienstleistungen von anderen Betrieben verkaut. Abgesehen von dem angesprochenen Punkt bleibt man im Großen und Ganzen sein eigener Vorgesetzter. In der Regel bezahlt man eine Franchise Gebühr und müsste dazu über über einen Grundstamm an eigenen Finanzen verfügen. Für die Gebühr bekommt man die Rechte für den Vertrieb des Produktes oder die Dienstleistung. Im Optimalfall bedeutet das, dass man über ein lokales Monopol verfügen kann und ohne große Vorarbeit in das Gewerbe startet. Dieses Modell ist üblicherweise unlängst mehrmalig geprüft und verbessert worden. Als Anwender hat man hierbei nahezu keine Risikofaktoren und kann von von vielen Menschen schon im Vorfeld bekannen Hersteller seinen Nutzen ziehen.
Sicherlich gibt es auch Nachteile beim Franchising. So muss der Franchisenehmer einen Anteil seines Gewinns weitergeben. Dieses können bis zu 25 Prozent sein. Überdies hat man bei seiner Franchise das vollständige unternehmerische Risiko, obwohl man auf eventuelle Fehler des Franchisegebers kein Mitspracherecht hat. Auf jeden, welcher den Weg in die Selbstständigkeit wagt, wird auf längere Zeit gesehen auch das Problem der Gesellschaftsform zu kommen. Sobald die Selbstständigkeit besser läuft sollte eine GmbH Gründung in Betracht gezogen werden. Bei dieser Gründung ist allerdings eine recht hohe Summe an privatem Vermoegen erforderlich, dagegen ist allerdings auch die Gefahr für das Privatvermögen aber eher gering.
Prinzipiell haftet man nach nach vorheriger Gründung eines Betriebes einzig und alleine mit dem Stammkapital, das für die GmbH auf die Bank gebracht wurde. Das Grundkapital war am Anfang mit 25-tausend Euro angesetzt. In der Zukunft soll die GmbH Gründung allerdings mit anderen Voraussetzungen und mit weniger finanziellem Aufwand möglich werden. Am Ende der zukünftigen Anpassungen steht die die von einigen schon gehörte Mini-GmbH, bei welcher das zu hinterlegende Firmenkapital nicht direkt in Gänze bezahlt werden muss, sondern zunächst nach und nach auf die Bank gebracht wird.



