Die 1 Euro GmbH

Zweck der Politiker ist es den Gründungsmitgliedern das Leben zu erleichtern. Die angestrebte Gründung einer GmbH sollte mit 1′nem € realisierbar sein. Bislang brauchte man für die GmbH-Gründung ein Gundkapital von insgesamt 25.000 €.

Wie das Handelsblatt meldete besteht eine Übereinstimmung in der Regierung und eine Reform soll im Kabinett beschlossen werden. Die in Deutschland oft verwandte Gesellschaft mit beschränkter Haftung soll gegenüber der britischen Limited attraktiver gemacht werden. Der Grund für die Reform das Grundkapital auf nur einen Euro festzusetzen ist der der Abbau der Unternehmensgründungen. Mit der Änderung des GmbH-Gesetzes möchte der Gesetzgeber dem schlechten Trend verbessern.

Zusätzlich zur GmbH wird es die von der Haftung beschränkte Unternehmergesellschaft geben. Mit einem Stammkapital von einem € gibt es ab 01.01.2008 die Chance eine Existenzgründung wie die betreffenden von der Haftung beschränkten ein € GmbH vorzunehmen. Die Eröffnung der Rechtsform GmbH soll ansprechender gestaltet werden. Rechtlicher Hintergrund zu Gunsten der Mini-GmbH (1 Euro GmbH) sind im Modernisierungsgesetz des Rechtes für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) festgelegt.

Der amtliche Name dafür ist “haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft”. Kennzeichen der neuen Unternehmensform ist das geringe Mindeststammkapital, da die Anteile an einer Gesellschaft können ab 1′nem Euro geteilt werden. Etwaige Mustersatzung darf ohne notarielle Beglaubigung verwendet werden. Dadurch und dem zugelassenen elektronischen Eintrag in das Register der Handelskammer kann die GmbH-Gründungsdauer ganz schnell wahr werden. Die geforderte Stammeinlage ist cash zu zahlen, ganz ohne Sacheinlagen.

Die Anzahl der Gesellschafter ist auf 3 festgelegt, ebenso sind die GmbH-Mitwirkenden in der Firmenliste eingeschrieben. Als Rücklagen sind auf genau ein Viertel des Gewinnes eines Jahres zurückzulegen, solange ein Unternehmenskapital von zehntausend € angelegt ist. Dies entspricht der alten GmbH. Firmieren muss die Firma mit dem Zusatz UG.

Die Abkürzung kann sich jedoch auch als Nachteil erweisen, es offeriert jedem, der sich mit Unternehmensabkürzungen auskennt, dass diesem Unternehmer dieses Kapitalstamm fehlt. Sonst obliegt die Unternehmergesellschaft (von der Haftung beschränkt) denselben Regelungen wie die GmbH. Auf der einen Seite steht die Mini-GmbH unter der ganzen Kontrolle seitens der Finanzamt, auf der anderen Seite verspricht sie auch Vorteile für Gründer einer Existenz. Es war nicht nur den deutschen Staat von Vorteil, wenn durch die Mini-GmbH, die massenhafte massive Auswanderung von Firmen nach England, mit der Rechtsform Limited, gleichfalls die Amoral hinsichlich von „Briefkastenfirmen” eingedämmt wird.

Wichtig ist auch, dass der der Firmeninhaber, den Sitz der Firma in UK mehr darlegen muss und der der Papierkram in England mit den englischen Finanzämtern nicht mehr bewältigt werden muss. Ein wichtiger positiver Effekt für eventuelle Gläubiger der Mini-GmbH ist, dass sie keine Angst davor haben müssen, dass ihr Geld im Ausland ist und nicht mehr einklagbar ist. Sowohl Unternehmen als auch Kunden könnend die Vorteile genießen von der Unternehmergesellschaft.

Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Digg
  • del.icio.us
  • Webnews
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Google Bookmarks
  • Live-MSN
  • Technorati
  • YahooMyWeb