Der Businessplan des Architekten

Mit diesem Beitrag erfahren Leser interessante Infos zum Thema Businessplan bei Gründung als Architekt. Der Architekt befasst sich mit der technischen, wirtschaftlichen, funktionalen und gestalterischen Errichtung und Planung von Bauwerken und Gebäuden vorwiegend des Hochbaus. Bei Gründung als Architekt ist die Kernkompetenz das über das Bauen hinausgehende Schaffen von Architektur. Der Businessplan als Architekt ist nicht klar definiert und auch länderweise verschieden.

Der Businessplan als Architekt reicht von den Baukünstlern über Ingenieure und technisches Entwerfen von Gebäuden bis hin zu den Bauleitern, welche die Bauausführung und Bauplanung koordinieren und das Augenmerk vor allem auf den Terminen und Baukosten haben. Der Businessplan deckt die folgenden Arbeitsfelder ab: die Entwurfsplanung von Gebäuden und Bauwerken vorwiegend des Hochbaus, die Ausführungsplanung und die Genehmigungsplanung.

Des Weiteren agiert der Architekt bzw. dessen Businessplan als Sachwalter der Bauherrn gegenüber den ausführenden Firmen und sorgt auch für die Herbeiführung der erforderlichen Verträge. Der Architekt ist mit seinem Businessplan verantwortlich für die Bauüberwachung, Bauleitung, Objektüberwachung, die Projektsteuerung, die Kostenkontrolle, Terminkontrolle, die Bauökonomie und Planungsökonomie, das Immobilienmanagement, das Assetmanagement, das Facility-Management, Aufgaben in der öffentlichen Verwaltung und der Repräsentation des fertigen Projekts.

Der Unternehmensaufbau als Architekt ist eine freiberufliche Gründung und somit muss sich der Architekt auch nicht beim Gewerbeamt anmelden. Gründer können als Architekt Zuschuss-Gelder bzw. Förderungen bei der Arbeitsagentur für ihren Businessplan beantragen. Für die Beantragung benötigt der Architekt den Antrag für Gründungszuschuss ( ALG1 Bezug ) oder den Antrag für Einstiegsgeld ( ALG2 Bezug ). Ein Konzept bzw. eben der sog. Businessplan muss beigelegt werden.

Weiterhin benötigt der Architekt noch folgende Unterlagen: Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsvorschau, LL (Lebenslauf), GA (Gewerbeanmeldung), fachkundige Stellungnahme, fachliche Qualifikationen für den Architekt sowie ggf. einen Nachweis über die Teilnahme an einem Seminar in Form von einem Zertifikat für das Gründerseminar, um den eigenen Businessplan gefördert zu bekommen.

Der Businessplan selbst sollte übrigens Informationen zu Gründerperson, Unternehmensform, Dienstleistung, Branche, Standort, Marketing, Personal und Kalkulationen zum Architekt enthalten. Als fachkundige Stelle für den Architekt sind Gründerzentren, Unternehmensberater, Steuerberater, Fachverbände für den Architekt sowie Institutionen und Kammern zugelassen, um den Businessplan zu beurteilen.

Bei Start der Unternehmung bzw. des Businessplan benötigt der Architekt eine Steuernummer, welche über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung als Architekt beim zuständigen Finanzamt beantragt wird.

Die persönliche und betriebliche Sicherung bei Start des Businessplan als Architekt sollte mindestens aus folgenden Absicherungen bestehen: Kranken- und Rentenvorsorge für den Architekt, Berufsunfähigkeitsabsicherung ( speziell für den Architekt ) einer Job-Haftpflicht ( speziell für den Architekt ), Unfall- und Rechtsschutzvorsorge. Die Kosten der Sicherungen sollten im Businessplan enthalten sein.

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