Das Startgeld der KfW-Mittelstandsbank

Das bekannte Gründerdarlehen Startgeld wird von der KfW-Mittelstandsbank vregeben; für Vorhaben mit einem Darlehensbetrag bis 50.000 EUR. Bei höherem Kapitalbedarf können ergänzend auch Eigenmittel eingebracht werden. Damit ist beim Startgeld eine Kombination aus Eigen- und Fremdkapital möglich und sogar erwünscht.

Nichtsdestotrotz liegt die Besonderheit des Startgeldes darin, dass Eigenkapital für die Beantragung des Startgeldes nicht zwingend notwendig ist. Die Förderung erfolgt durch ein Darlehen – der Start der Tilgungen (Rückzahlungen) beginnt erst nach zwei Jahren. Damit profitieren Gründer und junge Unternehmen von einem zeitlichen Puffer, um ausreichend Umsätze erwirtschaften zu können und das Unternehmen erfolgreich zu etablieren, bevor das Darlehen zurück gezahlt werden muss. In  der tilgungsfreien Zeit fallen jedoch Zinszahlungen an. Diese Zinszahlen und die Tilgungen müssen in der Finanzplanung des Businessplanes berücksichtigt werden.

Der Zins hängt vom aktuell gültigen Zinssatz am Tag der Zusage für das Startgeld ab. Die Laufzeit des Darlehens kann bis zu 10 Jahren betragen. Die Höhe der Tilgungen hängt dann davon ab, über welchen Zeitraum die Tilgungen getätigt werden sollen bzw. welche Laufzeit das Darlehen haben soll. Hierfür machen Geschäftsbanken überlicherweise auf Basis des Businessplanes einen Vorschlag.

Das KfW-Startgeld kann von Freiberuflern oder Kleinen und Mittleren Unternehmen in der Startphase in Anspruch genommen werden. Diese Startphase umfasst bis zu drei Jahren nach Existenzgründung. Der oder die Gründer müssen in einem Businessplan und in einem Gespräch mit der Hausbank darlegen können, dass die Existenzgründung mittelfristig dem Vollerwerb dient und finanziell gute Aussichten hat.

Die Prüfung der Antragsvoraussetzungen ist unbedingt notwendig und Gründer sollten darauf nicht verzeichten. Merkblätter der KfW-Mittelstandsbank helfen dabei weiter. Nicht immer ist Verlass darauf, dass die Geschäftsbank diese Prüfung vollständig vornimmt und es kann aus formalen Gründen zu einer Ablehnung des Antrages kommen; auch wenn das geplante Vorhaben eigentlich aussichtsreich und attraktiv ist.

Auch die Person des Gründers oder der Beteiligten im Gründerteam spielt ebenfalls eine erhebliche Rolle bei der Prüfung des Antrages. Für die Bearbeitung sollten Gründer einige Zeit einkalkulieren; es kommt nicht selten vor, dass zwischen dem Tag der Beantragung und der Zusage mehrere Monate vergehen. Wer die Geduld hierfür aufbringen kann und eine Zusage für das Startgeld erhält, profitiert dann allerdings von den vorteilhaften Konditionen für dieses Darlehen.


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