Businessplan für Parkettleger

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Businessplan für eine Existenzgründung als Parkettleger.

Parkettleger üben ihr Handwerk überwiegend in Parkettlegebetrieben aus, sie können jedoch darüber hinaus auch in Fachgeschäften für Bodenbeläge beschäftigt sein. Parkettleger können weiterhin in Unternehmen arbeiten, die auf die Herstellung von Parkettelementen und Holzpflasterklötzen spezialisiert sind. Verlege- und Reparaturarbeiten werden in Wohn- und Geschäftsräumen bzw. auf Baustellen durch den Parkettleger vorgenommen. Parkettleger beraten die Kunden bei der Auswahl geeigneter Parkettarten und über die entsprechende fachgerechte Pflege des Parketts.

Der Tätigkeitsbereich als Parkettleger wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten im Handwerk ausgebildet. Die Ausbildung zum Parkettleger dauert in Deutschland mehrere Jahre. Bei dem Parkett handelt es sich um Fußbodenbelag aus Holz für Innenräume. Bei dem Holz, welches der Parkettleger verlegt, handelt es sich in der Regel um Hartholz von Laubbäumen, welches in kleine Stücke gesägt und nach bestimmten Mustern zusammengesetzt wird. Das Holz wird durch den Parkettleger so eingebaut, dass die Holzfaser horizontal liegt.

Die Existenzgründung als Parkettleger ist eine gewerbliche Existenzgründung und somit muss der Parkettleger beim Gewerbeamt angemeldet werden. Existenzgründer können als Parkettleger Zuschüsse bzw. Fördermittel bei der Arbeitsagentur beantragen. Für die Beantragung benötigt der Parkettleger den Antrag für Gründungszuschuss ( ALG1 Bezug ) oder den Antrag für Einstiegsgeld ( ALG2 Bezug ).

Der Businessplan für eine Existenzgründung als Parkettleger sollte Informationen zu Gründerperson, Unternehmensform, Dienstleistung, Branche, Standort, Marketing, Personal und Kalkulationen zum Parkettleger enthalten. Als fachkundige Stelle für Parkettleger sind Gründerzentren, Unternehmensberater, Steuerberater, Fachverbände für den Parkettleger sowie Institutionen und Kammern zugelassen. Bei Existenzgründung benötigt der Parkettleger eine Steuernummer, welche über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung als Parkettleger beim zuständigen Finanzamt beantragt wird.

Das Marketingpaket für den Parkettleger sollte Visitenkarten, Briefpapier, Flyer, Stempel sowie weitere Marketingmittel enthalten. Eine Webseite, welche Informationen zur Tätigkeit als Parkettleger enthält, ist auf jeden Fall empfehlenswert. Das Marketingbudget sollte ebenfalls im Businessplan für eine Existenzgründung enthalten sein.

Bei einer Existenzgründung als Parkettleger sollte bestenfalls von Anfang an eine steuerliche Betreuung direkt über einen Steuerberater, oder in der Anfangsphase über ein Buchführungsbüro, erfolgen. Das Buchführungsbüro darf keine Steuerberatung für Parkettleger durchführen, ist aber ggf. bei den Gebühren etwas günstiger. Egal ob Steuerberater oder Buchführungsbüro, die Kosten sollten auf jeden Fall auch in den Businessplan für eine Existenzgründung einfließen.

Als Rechtsform für den Parkettleger werden meist Einzelunternehmen, GbR, GmbH, die ein Euro GmbH ( 1 Euro GmbH ), auch genannt Mini GmbH oder Unternehmergesellschaft, oder auch ausländische Rechtsformen für einen Parkettleger, wie die Limited, genutzt. Für die Wahl der Rechtsform kann eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt von Vorteil sein.

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