Ausländische Rechtsformen für die Unternehmensgründung

Eine Unternehmensgründung ist mit vielerlei Risiken verbunden. Nicht zuletzt sorgt die Haftungsverpflichtung für Unsicherheit. Um das Privatvermögen aus der Haftung auszuschließen, ist man darauf angewiesen, eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Selbige lässt sich wiederum nur realisieren, wenn man eine entsprechend ausgefeilte Buchhaltung führt und über ein Startkapital in einem nicht geringen Umfang verfügt. Kommt man seinen Buchhaltungsverpflichtungen nicht nach, ist man als Geschäftsführer einer GmbH beispielsweise schnell persönlich belangbar.

Verfügt man über keine ausreichende Kapitaleinlage und möchte dennoch mit so wenig Risiko als möglich den Unternehmensstart angehen, besteht die Möglichkeit der Firmengründung im Ausland bzw. darin, eine ausländische Rechtsform aufzugreifen. Das mag im ersten Moment sehr kompliziert klingen, tatsächlich lassen sich jedoch mittlerweile etliche Gründungsagenturen auf dem Markt finden, die sowohl Informationen zu den einzelnen Rechtsformen bieten, als auch Serviceleistungen rund um die Gründung und die Verwaltung. Einen hilfreichen Überblick dazu gibt es beispielsweise unter 2WiD.net - Firmenformen.

Gerade die englische Limited bietet ähnliche Möglichkeiten wie die hierzulande beliebte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Das deutsche Modell sieht hierbei allerdings eine Kapitaleinlage von mindestens 25.000 € vor, wohingegen die britische Variante im Prinzip mit einem Nennkapital von einem Pfund gegründet werden kann. Des Weiteren ist die Rechtssicherheit im deutschen Raum durch etliche EU-Urteile sichergestellt, sofern man wichtige Grundlagen beachtet. Bei Rechtsfehlern wie fehlenden oder inkorrekten Bilanzen und nicht Erfüllung der Vorgaben für deutsche Zweigniederlassungen sieht man sich schnell mit Problemen konfrontiert. Auch sollte bei der Gründung bedacht werden, dass Banken aufgrund der geringen Kapitaleinlage und der somit fehlenden Sicherheiten englischen Limiteds eher skeptisch gegenüberstehen und sich Kreditgeber nur äußerst mühsam auffinden und überzeugen lassen, wenn überhaupt.

Eine weitere Option einer nicht-einheimischen Unternehmensform stellt die US Corporation dar. Diese ähnelt wiederum eher einer Aktiengesellschaft. Der große Unterschied liegt auch hier im Stammkapital. Eine deutsche AG muss ein Startkapital von 50.000 € in Aktienanteilen ausgeben, der us-amerikanischen Corporation ist solch eine Hürde nicht mit auf den Weg gegeben. Auch die Gründung kann relativ unkompliziert und schnell vollzogen werden, was sich bei einer AG wiederum als langwieriger erweisen kann.
Am Ende bleibt jedoch festzustellen, dass man sich mit ausländischen Firmenformen auch zu einem gewissen Grad auf unbekanntes Terrain begibt, da man unweigerlich auf die Dienste von Außenstehenden angewiesen ist, um die Rechtslage wirklich einhalten zu können.

Geschrieben von compusch am 18 Juni, 2008 


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