Strafrecht- Sinn und Zweck in der Kurzfassung

Sinn und Zweck des Strafrechts ist im wesentlichen der Schutz von Rechtsgütern durch die Bekämpfung sozialschädlichen Verhaltens. Dadurch soll der Rechtsfriede in der Gesellschaft gewahrt und das Recht gegenüber dem Unrecht durchgesetzt werden. Dabei ist unter Rechtsgut jedes Lebensgut zu verstehen, welches von der Gesellschaft als besonders schützenswert anerkannt ist und so den besonderen Schutz der Rechtsordnung verdient. Zu unterscheiden sind die Individualrechtsgüter, wie beispielsweise Leib, Leben, Freiheit, Ehre, Eigentum von den Universalrechtsgütern der Allgemeinheit, wie Sicherheit des Straßenverkehrs, Funtkionsfähigkeit der Rechtspflege.

Als Rechtsquelle steht im Vordergrund das Strafgesetzbuch zur Verfügung, dessen Grundlage das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 bildet. Diese wiederum findet seinen Ursprung im Preußischen Strafgesetzbuch von 1851. Zahlreiche Reformen führten am 01.01.1975 zum Inkrafttreten der Neufassung des Strafgesetzbuches. Die aber bedeutendste Änderung erfuhr das Strafgesetzbuch mit dem 6. Strafrechtsreformgesetz vom 26.11.1998, welches eine umfassende Reform des Besonderen Teil zum Gegenstand hatte. Neben dem Strafgesetz dienen noch andere Rechtsquellen der Strafverfolgung. Exemplarisch seien an dieser Stelle das Waffengesetz oder das Betäubungsmittelgesetz genannt.

Die Frage nun nach dem Sinn und Zweck von Strafen wird heute über die herrschende Vereinigungstheorie beantwortet, die als Sinn und Zweck der Sanktion von Straftaten den Schuldausgleich sowie die Prävention sieht. Dabei soll der Schuldausgleich nicht lediglich der Vergeltung dienen, sondern soll dem Täter das durch ihn verursachte Übel aufzeigen und von ihm verarbeitet werden, sodass hier eine gewisse soziale Komponente angenommen wird. Im Bereich der Prävention wird nochmals zwischen der Spezial- und Generalprävention differenziert.

Die Spezialprävention will gerade diesen Täter von weiteren Straftaten abhalten, der bei mangelnder Integration über Resozialisierungsmaßnahmen wieder ins gesellschaftliche Leben eingegliedert werden soll. Weiterhin soll durch die Sanktion von Straftaten eine Abschreckung erfolgen, bei der der potentielle Täter in Anbetracht der Strafe von der Ausführung der Straftat absieht, die sog. negative Generalprävention. Dies soll dazu führen, dass die Gemeinschaft im Glauben und Vertrauen auf ihre Rechtsnormung gestärkt wird.

Im Ergebnis ist Sinn und Zweck des Strafrechts die Prävention und der Schuldausgleich von Straftaten zur Wahrung des Rechtsfriedens und Schutz der innerhalb einer Gesellschaft geltenden und anerkannten Rechtsgüter.

Geschrieben von Ronny Schmidt am 20 Mai, 2007 


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