Risikofreie Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch Prozessfinanzierung

Viele Menschen kennen das Problem, dass sie trotz eindeutiger, rechtlicher Ansprüche ihr Recht gegen einen Prozessgegner nicht geltend machen können. Vor allem größere Unternehmen haben die Möglichkeit einen Prozess in die Länge zu ziehen, da sie oftmals über größere finanzielle Rücklagen verfügen, während die Liquidität finanzschwacher Kläger stetig zur Neige geht. Der einzige Ausweg aus diesem Dilemma lag in der Vergangenheit meist in der Aufnahme eines Kredits, um die entstehenden Kosten decken zu können.

Um allgemein eine Chance auf Erfolg gewährleisten zu können, wurde 1998 zum ersten Mal das Mittel der Prozesskostenfinanzierung angeboten.
Diese Finanzdienstleistung wird von so genannten Prozessfinanziers erbracht. Die Prozessfinanzierungsunternehmen bieten ihren Mandanten große Sicherheit und Rückhalt. Damit diese Hilfe aber überhaupt in Anspruch genommen werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

- Die Zahlungsfähigkeit des Schuldners muss gegeben sein. Dies ist allerdings meist die kleinste zu bewältigende Hürde.
- Der Streitwert muss der jeweiligen finanziellen Mindestanforderung des Unternehmens entsprechen (dies variiert meist zwischen 10.000€ und 50.000€)
- Der Rechtsanspruch muss eindeutig und wohlbegründet sein, sowie exakt dokumentiert und belegbar.
- Die Erfolgswahrscheinlichkeit muss durch eine sorgfältig recherchierte Klagevorlage absehbar sein.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Kläger einen Anwalt seines Vertrauens hinzuziehen und durch diesen einen Antrag auf Fördermittel durch das Finanzierungsunternehmen einreichen. Daraufhin werden nochmals alle Dokumente und Sachverhalte geprüft, damit das unterstützende Unternehmen sicher gehen kann, dass die meisten geförderten Fälle Aussicht auf Gewinn versprechen und sie weiterhin auf dem Wirtschaftsmarkt bestehen können.

Bei Gewährung des Antrags übernimmt der Prozesskostenfinanzier sämtliche Auslagen des Rechtsstreits, was Gerichtskosten, sämtliche Zeugen- und Sachverständigenkosten und die Kosten des eigenen Rechtsvertreters sowie des gegnerischen Anwalts beinhaltet, auch bzw. gerade im Falle einer Niederlage. Gerade diese finanzielle Absicherung bietet Anspruchsinhabern eine Grundlage, erfolgreich zu ihrem Recht kommen zu können.

Zudem profitiert auch der entsprechende Rechtsvertreter vom großen Erfahrungsschatz und der entsprechenden Fachkompetenz der Prozessfinanzierungsunternehmen, was wiederum zu einer erhöhten Chance auf Erfolg im Prozess führt. Im Gegenzug ist im Erfolgsfall der Prozessfinanzier nach Abzug der entstandenen Rechtskosten am Erlös beteiligt, je nach Unternehmen liegt diese Quote etwa zwischen 20% und 50%. Je höher dabei der Streitwert, umso geringer fällt die prozentuale Gewinnbeteiligung des Unternehmen aus.

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