Die einvernehmliche Scheidung

Viele Ehegatten, die sich gerade erst getrennt haben, können sich eine einvernehmliche Scheidung meistens nur schwer vorstellen. Zu groß sind die Verletzungen und Enttäuschungen, als dass man ernsthaft mit dem anderen Ehegatten über die Scheidungsfolgen reden will. Ein guter Scheidungsanwalt wird aber von vornherein darauf hinwirken, dass zwischen den Ehegatten kein Rosenkrieg entflammt, sondern die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Scheidung ausgelotet werden.

Der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung in den §§ 1566 I BGB und 630 ZPO (Zivilprozessordnung) klar definiert: Wenn die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt voneinander leben, beide geschieden werden wollen und sich über wesentliche Scheidungsfolgen einig sind, kann es zu einer einvernehmlichen Scheidung kommen.

Je nachdem, ob aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind, unterscheiden sich die vom Gesetzgeber als wesentlich angesehenen Scheidungsfolgen. Wenn aus der Ehe keine Kinder hervorgegangen sind, dann sollen die Ehegatten sich über den nachehelichen Unterhalt und die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und dem Hausrat einigen. Eine solche Einigung muss nicht zwingend notariell beurkundet werden. Die Einigung kann auch darin bestehen, dass wechselseitig kein Unterhalt beansprucht wird und eine Erklärung abgegeben wird, dass der Hausrat aufgeteilt ist.

Wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, dann soll auch eine Einigung bezüglich der elterlichen Sorge und des Umgangs vorliegen. Diese kann so aussehen, dass die gemeinsame elterliche Sorge beibehalten wird. Außerdem sollen die Ehegatten eine Einigung über den Kindesunterhalt treffen.

Für eine einvernehmliche Scheidung im Sinne des Gesetzgebers sind alle Regelungen dem Gericht mit Einreichung des Scheidungsantrags mitzuteilen. Gerade bei einer einvernehmlichen Scheidung bietet es sich im übrigen an, die Scheidung online einzuleiten. Bei der Onlinescheidung beauftragt ein Ehegatte einen Rechtsanwalt online mit der Durchführung des Scheidungsverfahrens. Viele Gerichte setzen bei einer solchen einvernehmlichen Scheidung den Gegenstandswert herab, sodass eine solche einvernehmliche Scheidung nicht nur Nerven, sondern auch noch Scheidungskosten sparen kann (Scheidungskosten berechnen).

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