Der umstrittene Kündigungsschutz im deutschen Arbeitsrecht
Eine Kündigung im Arbeitsrecht zieht häufig auch ein gerichtliches Verfahren nach sich, in dem die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüft wird. In Sachen Kündigungsschutz ist das Arbeitsrecht in Deutschland extrem weit entwickelt und will so dem Umstand Rechnung tragen, dass der Erhalt des Arbeitsplatzes heutzutage für das eigene Fortkommen existentiell ist. Es soll keinem Arbeitgeber die Möglichkeit gegeben werden, nach Gutsherrenart über den Bestand eines Arbeitsplatzes zu entscheiden.
Natürlich hat der Schutz des Arbeitsplatzes auch Lücken. So kann sich ein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer, der sich noch in der so genannten Probezeit befindet, in aller Regel sehr leicht verabschieden. Ebenso greift der Schutz des Kündigungsschutzgesetzes erst ab einer gewissen Betriebsgröße. Hat der Betrieb zum Beispiel nur insgesamt vier Mitarbeiter, dann ist der Schutz des Arbeitsplatzes ebenfalls nicht besonders ausgeprägt. Man will so kleineren Unternehmen eine gewisse Flexibilität in Bezug auf die Beschäftigten ermöglichen. Weitere Stichworte, die den Kündigungsschutz des Arbeitnehmers durchlöchern, sind die Möglichkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen oder auch die Einschaltung von Leiharbeitnehmern.
Bei der Befristung von Arbeitsverhältnissen kann sich der Arbeitgeber jede Kündigung sparen. Das Arbeitsverhältnis läuft mit der Frist aus, die zwischen den Parteien vereinbart worden war. Leiharbeitnehmer haben eine noch seltsamere Stellung. Sie werden in großem Umfang von der Industrie eingesetzt. Sie arbeiten am Band wie jeder andere Kollege aus dem Unternehmen. Der einzige Unterschied dieser Arbeitskräfte ist, das sie keinen Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen haben, für das sie die Arbeit erledigen, sondern mit einem Zeitarbeitsunternehmen, das sie an das fragliche Unternehmen, für das sie dann die Arbeit erbringen, ausgeliehen hat. All diese Mittel dienen letztlich dazu, den Kündigungsschutz zu unterlaufen.
Selbstverständlich fordern Arbeitgeber noch viel weiter gehende Freiheiten. Und immer wieder wird argumentiert, dass die deutsche Wirtschaft anderenfalls nicht wettbewerbsfähig sei. Jede Erweiterung des Kündigungsschutzes hat bis jetzt dazu geführt, dass von Arbeitgeberseite angedroht wurde, dass man nunmehr tatsächlich die Produktion in Länder verlegen müsse, die eine etwas andere Auffassung von Kündigungsschutz und Arbeitsrecht haben. Sicherlich sind solche Argumente ernst zu nehmen. Die Verlagerung von Arbeitsplätzen durch die Firma Nokia von Bochum in Deutschland nach Rumänien zeigen, dass die betroffenen Firmen ihren Ankündigungen durchaus auch einmal Taten folgen lassen. Auf der anderen Seite müssen sich die Unternehmen auch Fragen lassen, wer denn die in China, Taiwan oder eben Rumänien produzierten Produkte in Deutschland noch kaufen soll, wenn die Erwerbsmöglichkeiten in Deutschland immer düsterer werden.












