Der Rechtsanwalt und seine Aufgaben
Das Bild des Rechtsanwaltes ist geprägt vom Einfluss der Medien. Spektakuläre Prozesse um Gewaltverbrecher oder Kinderschänder finden große Resonanz in den Medien. Schnell wird ein Prozess noch zusätzlich aufgebauscht und der Rechtsanwalt des Täters steht oft genug im Mittelpunkt der Medienpräsenz.
Doch der Alltag von einem Rechtsanwalt sieht meist anders aus, da er in der Mehrzahl der Fälle nicht im Strafrecht sondern im Zivilrecht tätig ist. Der Beruf des Rechtsanwalts ist sehr vielschichtig. So ist er der berufene und unabhängige Berater und auch der Vertreter in allen Angelegenheiten, die eine rechtliche Regelung erfordern. Einzig durch ein Bundesgesetz kann sein Recht, vor Schiedsgerichten, Gerichten oder Behörden in Rechtsangelegenheiten aller Art aufzutreten, eingeschränkt werden.
Jedermann hat das Recht, die Dienste von einem Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Dabei kann es sich einfach um eine Beratung in rechtlichen Fragen handeln, der Rechtsanwalt ist aber auch befugt, in Folge einer Vollmacht, die ihm sein Mandant schriftlich erteilt, für ihn tätig zu werden und die Ansprüche und Belang des Mandanten zu vertreten, sei es vor Gericht oder in direkter Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Partei.
Sicherlich lassen sich viele Unstimmigkeiten auch ohne einen Rechtsanwalt klären. Dennoch sollte, ist absehbar, dass der Zwist sich nicht mit einfachen Mitteln beseitigen lässt, früh genug ein Anwalt aufgesucht werden. So ist es ratsam, schon frühzeitig den Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Im Vordergrund der anwaltlichen Tätigkeiten steht zum einen die Beratung des Mandanten, zum anderen Vermeidung unnötiger Kosten.
Das wirtschaftliche Leben ist derart komplex gestaltet, dass viele Rechtsanwälte die Notwendigkeit einer Spezialisierung sahen, um ihre Mandanten optimal beraten zu können.
Geschrieben von omsr am 28 August, 2008



