Der Rechtsanwalt ist ein alter Beruf
Wo Menschen aufeinander treffen, sind Unstimmigkeiten und unterschiedliche Meinungen bzw. Ansprüche unvermeidlich. Dies galt bereits in der Steinzeit und daran hat sich auch bis heute noch nichts geändert. Doch es sollte von den Anfängen der Menschheit noch lange dauern, bis sich der Beruf des Rechtsanwaltes bildete. Dazu war es nötig, ein Rechtssystem einzuführen, das innerhalb bestimmten Grenzen gültig war und auch durchgesetzt wurde.
Im Hochmittelalter war es dann soweit. Durch die Professionalisierung des Gerichtsverfahrens entstanden die entsprechenden juristischen Berufe. In jeder größeren Stadt gab es bald den einen oder anderen Rechtsanwalt, Stuttgart, Hamburg, Köln oder auch Berlin, überall waren diese Berufe anzutreffen. Schon zu dieser Zeit war es die Aufgabe des Rechtsanwalts, die Ansprüche und Belange in rechtlichen Angelegenheiten der Bürger zu vertreten.
Bis zum heutigen Zeitpunkt lag das Monopol für die Rechtsberatung beim Rechtsanwalt Stuttgart und andere Großstädte sind Brennpunkt für die Kriminalität. So ist es nicht verwunderlich, dass gerade in Städten eine große Anzahl an Rechtsexperten finden. Das gilt nicht nur für Rechtsanwälte, auch Gerichte und die damit verbundenen Justizbehörden sind vorwiegend in großen Städten anzutreffen. Doch seit dem 01.07.2008 wurde durch das Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes möglich, dass auch Nicht-Anwälte eine Rechtsberatung für außergerichtliche Angelegenheiten durchführen können.
Häufig schließt sich ein Rechtsanwalt mit anderen Kollegen zusammen. So gibt es zum einen Bürogemeinschaften, bei denen jeder Anwalt eigenständig bleibt. Gebräuchlich ist aber der Zusammenschluss zu einer Sozietät. Das bedeutet, dass die Anwälte, die sich auf diese Weise zusammengeschlossen haben, sich nicht nur die Räumlichkeiten teilen sondern auch nach Außen hin unter einer gemeinsamen Bezeichnung, zum Beispiel „Rechtsanwalt Stuttgart“ auftreten.
Geschrieben von omsr am 21 September, 2008



