Was darf auf Reisen ins Handgepäck

Immer häufiger locken Fluggesellschaften mit günstigen Angeboten rund um die Welt. Noch vor wenige Jahre war der Flug in die USA oder nach Asien ein kostspieliges Unterfangen. Aber die Globalisierung machte es notwendig, preisgünstige Reisen anzubieten, um auf dem Markt überleben zu können.

Leider haben Anschläge wie die vom 11. September 2001 gezeigt, dass auch Terrororganisationen wissen, die modernen Verkehrsmittel für ihre Zwecke zu nutzen. Dies machte strengere Sicherheitsrichtlinien notwendig. Schlagwörter wie biometrische Daten in den Reisepässen, Gesichtserkennungssoftware und Überwachungskameras geistern durch die Medien und verunsichern die Menschen. Weiterhin wurden die Bestimmungen, welche Gegenstände ins Handgepäck dürfen, weiter verschärft.

Das Problem für den Reisenden besteht nun darin, zu wissen, welche Bestimmung für welches Land gilt. Grundsätzlich gelten seit dem 06. November 2006 innerhalb der EU, sowie für Reisen von und nach Norwegen, Island oder der Schweiz einheitliche Regelungen. Diese Regelungen, die ein einheitliches Schutzniveau innerhalb dieser Länder gewährleisten sollen, gelten aber nur für das Handgepäck. Gepäck, welches aufgegeben wird, ist nach dem Einchecken für den Reisenden nicht mehr zugänglich. Flüssigkeiten dürfen weder im Handgepäck noch am Körper hinter die Sicherheitskontrollstellen mitgenommen werden.

Die Kontrollgeräte, welche derzeit im Einsatz sind, sind nicht in der Lage, mit der benötigten Geschwindigkeit, die für die Unterscheidung im laufenden Flughafenbetrieb nötig wäre, die Flüssigkeiten zu unterscheiden. Flüssigkeitsmengen, die so gering sind (100 ml), dass sie als gefährliche Sprengstoffe verwendet werden könnten, können in durchsichtigen Behältern (z. B. Gefrierbeutel) mit in den Sicherheitsbereich genommen werden. Gleiches gilt für Medikamente, Spezialnahrung (diätische Lebensmittel) oder Babynahrung. Flüssigkeiten, die im Bereich hinter den Kontrollstellen erworben wurden, dürfen ebenfalls mit an Bord.

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