Das Gesetz und der Warentransport

Es ist nicht immer ganz einfach, verschieden großen Waren und Materialien verkehrssicher und gesetzentsprechend zu befördern. Wenn man hier jedoch, ganz gleich ob als Privatperson oder als Unternehmer mit einem Lkw, falsch transportiert, dann kann das zum einen eine sehr teure Angelegenheit werden, da die Polizei hier nun wirklich kein Pardon kennt, zum anderen kann es jedoch auch sehr gravierende verkehrsschädigende Wirkungen haben.

Getreu dem Fall, man baut mit einem falsch beladenen Laster einen Unfall, dann können die beförderten Materialien bzw. Warenbestände sehr leicht den übrigen Verkehrsteilnehmern schaden. So kann es beispielsweise sein, dass Paletten voller Nahrungsmittel oder aber auch voller Elektroartikel über die Autobahn „fliegen“, so dass andere Verkehrsteilnehmer hierdurch gestört und sodann auch verletzt werden können. Nicht selten enden solche Verkehrsunfälle mit dem Tod, wobei hier zu erwähnen ist, dass zumeist die Autofahrer die lebensbedrohlich Verletzten Verkehrsteilnehmer sind, hingegen die „Brummi-Fahrer“ zumeist aufgrund der Größe des Lkw sowie natürlich auch durch den Schutz der Fahrerkabine hier überleben. Gut, nun haben diese die Last auf dem Herzen zu tragen, aber ob dies wirklich bei jedem „Brummi-Fahrer“ so ankommt, bleibt fraglich.

Es ist also zu beachten, selbst wenn der Fahrer eines Lkw nicht selbst belädt, dass die entsprechenden Warenbestände und Lebensmittel oder sonstiges verkehrssicher geladen werden, sprich es sollten Gitterboxen vorhanden sein, die diesen Transport sicherer gestalten. Auch „Brummi-Fahrern“ droht ein Bußgeld, wenn diese mit einer unsicher geladenen Fracht umherfahren, denn damit verstößt man gegen das Gesetz, was wiederum sogar zu einem Verfahren für das Unternehmen führen kann. Auch unternehmensintern wird dann geprüft, ob nun der Fahrer selbst die Schuld trägt oder ob hier das Ladepersonal falsch gehandelt hat. Jedenfalls sind diese Diskussionen sodann zu spät, sofern sich bereits ein Verkehrsunfall ereignet hat, bei dem der falsch beladene Lkw die Schuld trägt. Natürlich muss man hier ein wenig die Unternehmen in Schutz nehmen, denn auch Privatpersonen halten scheinbar nicht viel von Sicherheit beim Transportieren von Gegenständen.

So werden beispielsweise Möbel im Kofferraum eines Golfs transportiert, ohne hier darauf zu achten, dass die Kofferraumhaube sich gar nicht mehr richtig schließen lässt, hier hält dann halt einfach ein Gürtel zur Befestigung an der Anhängerkupplung her. Auch dies wird bußrechtlich verfolgt, wenn man mit einer solchen Fracht aufgefallen ist.

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Geschrieben von yari am 16 Juni, 2008 


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