Infos zum Energiepass
Im Rahmen der Bemühungen zum Klimaschutz gilt ab dem 1. Juni 2008 die Pflicht für Hausbesitzer einen Energiepass zu besitzen, wenn das Haus verkauft, vermietet umgebaut oder verpachtet wird. Der Energiepass muss auf Wunsch des Kunden vorgelegt werden.
Festegelgt wurde dies durch die deusche Energieeinsparverordnung 2007. Es ist eine Umsetzung dee EG-Richtlinie von 2002. Ausgestellt werden kann ein Energiepass für Wohngebäude von Personen öffentlichen Rechts, Firmen und Freiberuflern mit entsprechender Qualifikation (Hochschulabschluss im Bauwesen, Fortbildungsseminar, …). Für öffentliche Gebäude ist ein Hochschulabschlusses Ausstellers Pflicht.
Prinzipiell gibt es zwei Arten von Energiepässen für Wohngebäue. Der Unterschied liegt darin, dass der Pass entweder auf Grundlage der Energieverbrauchs des Gebäudes, oder auf Grundlage des Enegiebedarfs des Gebäudes erstellt wird. Ersteres ist für den Antragssteller günstiger. Besitzer von Wohngebäuden können in der Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2008, unabhängig vom Gebäudetyp einen Energiepass, auf der Basis des Enegiebedarfs einen Pass erstellen lassen. Bei Gebäuden woBauantrag vor November 1977 gestelt wurde, besteht die Möglichkeit nach Energiebedarf den Pass zu erstellen.
Die Kosten für die Ausstellung eines Energiepasses liegen für ein Einfamiliewohngebäude bei ca. 250 Euro. Für ein Mehrfamilienhaus kann der Preis mehr als 1000 Euro betragen, je nach Aussteller Der Preis richtet sich für gewöhnlich nach der Anzahl der Wohnungen und der ausstellenden Institution..
Welche Dokumente werden für die Ausstellung eines Energieausweises benötigt? Zu den allgemeinen Gebäudedaten gehören:
* Datum der Baugenehmigung des Gebäudes
* Nutzfläche des Gebäudes
* Wohnfläche des Gebäudes
* Abrechnung der Heizkosten für mindestens drei Quartale
* Verbrauch des Wassers je Raum
Weitere Daten die unter Umständen vorzulegen sind: Energieverbrauch der Heizung inkl. der Heizkosten für Warmwasser, der Kühlung, der Lüftung und der Beleuchtung. Auch in Österreich gibt es seit Mai 2006 eine Regelung zum Energiepass, natürlich auf einer anderen Rechtsgrundlage als in Deutschland. Dort ist es ab 2008 Pflicht, auf Wunsch einen Energiepass vorzulegen, wenn das Wohngebäude verkauft oder vermietet wird.












