Zahnarzt-Auktionen

Es dürfte im Grunde keinen geben, der eBay nicht kennt. eBay ist eine sogenannte Auktionsplattform, auf der man zum einen Gegenstände verkaufen aber auch Gegenstände kaufen kann. Das Prinzip dieser Auktionsplattform ist dasjenige, dass man so viel Geld wie möglich bietet (bzw. so viel, wie man für den entsprechenden Artikel bezahlen möchte), um dem zur Folge den Zuschlag zu erhalten.

Allerdings gibt es auch Auktionsplattformen, die in umgedrehter Art und Weise fungieren. So kann man beispielsweise einen bestimmten Auftrag auf der Auktionsplattform publizieren (beispielsweise bestimmte zu erledigende Handwerkerleistungen – siehe z.B. my-hammer.de), auf welche dann verschiedene Dienstleister ihr Angebot setzen können. Hier gilt das Prinzip, wer das niedrigste Gebot abgibt, erhält den Zuschlag und damit den Auftrag, selbstverständlich liegt die Endentscheidung beim Auftraggeber.

Man mag es kaum glauben, aber auch bestimmte Zahnarztleistungen können mittlerweile per Auktionsplattform publiziert und verkauft werden. So kann man dort beispielsweise einen Auftrag einstellen, bei dem es darum geht, Zahnkronen oder Zahnbrücken herzustellen. Auch bestimmte Zahnarztleistungen, wie beispielsweise die professionelle Zahnreinigung können dort in Auftrag gegeben werden. Hat man einen solchen oder ähnlichen Auftrag eingestellt, heißt es einfach nur „abwarten“. Die verschiedenen Dienstleister (in diesem Fall Zahnärzte und auch Dentallabore) werden nun bei einer ein entsprechendes Angebot abgeben.

Hierbei werden sie versuchen, ihre Nebenbuhler zu unterbieten, um so den Zahnersatz oder die Zahnarztleistung ersteigern zu können. Die Angebote werden demnach immer geringer ausfallen, so dass der Auftraggeber am Ende die Wahl zwischen mehreren Angeboten hat. In der Regel muss er nicht das Günstigste nehmen, sondern kann zwischen den einzelnen Bietenden wählen.

Auch wenn es sich hierbei zumeist um deutsche Zahnärzte wie auch deutsche Dentallabore handeln mag, sollte dennoch vor Zuschlagserteilung Kontakt mit dem jeweiligen Bietenden aufgenommen werden, um alle Details zu klären. Denn eins ist schon einmal klar, der jeweilige Bietende hat ein Angebot abgegeben, ohne vorher einmal „den Arbeitsort“, sprich den Mund, des Auftraggebers erblickt zu haben. Das heißt, es werden hier pauschal Angebote abgegeben. Am Ende kann sich jedoch herausstellen, dass weitere Behandlungen bzw. Einsetzungen nötig sind, so dass auch hier schnell eine Rechnung erhöht werden kann. Ob diese dann wirklich noch günstiger ausfällt, als diejenige, die man beim eigenen Zahnarzt erhalten hätte, bleibt fraglich.

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