PKV darf keinen Antragsteller mehr ablehnen

Bei Reformen gibt es immer viel Zustimmung aber auch jede Menge Gegenstimmen. Bei der neuen Gesundheitsreform sind es besonders die privaten Krankenversicherungen, die Gründe haben, nicht mit allen Beschlüssen einverstanden zu sein. So müssen sie demnächst jeden aufnehmen, der eine Krankenversicherung abschließen möchte.

Dieser Kontrahierungszwang bezieht sich dabei auch auf die Personen, die gesundheitliche Probleme haben und im Normalfall niemals die Gesundheitsprüfung bestanden hätten und abgelehnt worden wären. Auch für solche Interessenten müssen die privaten Krankenversicherungen ab den 01. Januar 2009 einen so genannten Basistarif ins Leben rufen. Dieser neue Tarif darf keine gesundheitliche Risikoprüfung enthalten, wodurch er für jedermann zugänglich ist. Was die Leistungen des Basistarifes angeht, müssen diese vergleichbar sein mit den Angeboten der gesetzlichen Krankenkassen.

Die Versicherungsprämie darf in diesem Tarif nicht den Höchstbeitrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung übersteigen. Dieser höchste Beitrag errechnet sich anhand der Beitragsbemessungsgrenze, die bestimmt, bis zu welcher Einkommenshöhe der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung berechnet wird. So wird im Jahr 2007 die Prämie bis zu einem Einkommen von jährlich 42.750 € berechnet. Alles Geld, was man darüber hinaus verdient, spielt für die Ermittlung des Preises keine Rolle.

Die zweite Einkommensgrenze, die es im Zusammenhang mit Krankenversicherungen gibt, ist die so genannte Versicherungspflichtgrenze. Dieser Betrag, der im Jahr 2007 bei 47.700 € liegt, bestimmt das Einkommen, das überschritten werden muss, wenn man der Versicherungspflicht entkommen möchte und damit die Möglichkeit bekommt, sich selbst zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung entscheiden zu können. Ab dem 01. Januar 2009 hat jeder gesetzlich Versicherte, dessen Versicherungspflicht aufgrund dieser Beitragsbemessungsgrenze endet, sechs Monate nach dem Ende dieser Pflicht die Möglichkeit, in einen Basistarif der privaten Krankenversicherungen zu wechseln.

Privatversicherte müssen auch eine Frist von sechs Monaten beachten, allerdings beginnt für sie diese Frist genau am 01.Januar 2009. In dem dann folgenden halben Jahr können sie in Basistarife der eigenen oder auch einer anderen privaten Krankenversicherung wechseln. Sobald diese Frist verstrichen ist, können privat Versicherte nur noch innerhalb der eigenen Versicherung wechseln und das auch nur unter der Voraussetzung, dass sie das 55. Lebensjahr vollendet haben oder sie nachweisen können, dass sie sich den laufenden Tarif finanziell nicht mehr leisten können.

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