Alternative Heilmethoden in der privaten Krankenversicherung
Als alternative Heilmethoden gelten Verfahren, die nicht vom Bereich der Schulmedizin erfasst werden. Eines der bekanntesten Beispiele in diesem Zusammenhang dürfte die Akupunktur sein. Was ist aber von den alternativen Heilmethoden zu halten und wie werden sie in der PKV behandelt? Grundsätzlich stehen Ärzte dieser Form der Alternativmedizin oft skeptisch gegenüber, da der Nutzen bzw. die Wirksamkeit sich oft nicht empirisch, also im Versuch nachweisen lässt.
Diese Tatsache führt noch zu einem anderen Problem: Inwieweit werden alternative Methoden in der Krankheitstherapie von der Krankenversicherung finanziert? Eine Frage, vor der im Übrigen nicht nur die Kassenpatienten stehen. Auch Privatversicherte stoßen in diesem Zusammenhang immer wieder an Grenzen.
Was sind alternative Heilmethoden in der PKV?
Die Alternativmedizin bzw. einzelne Anwendungen aus diesem Bereich werden gern als Komplementärmedizin bezeichnet. Daraus lässt sich bereits der Status dieser Verfahren ableiten – auch für die Private Krankenversicherung . Sie gelten als Ergänzung der Schulmedizin. Getrennt werden alternative Heilmethoden in: Naturheil-, Körpertherapie- und Entspannungsverfahren. Bekannte Vertreter wären unter anderem die Homöopathie, Akupunktur oder die Neuraltherapie. Da deren Wirkung nur schwer nachweisbar ist, sind alternative Heilmethoden nach wie vor umstritten.
Die zehn wichtigsten alternativen Heilmethoden:
Akupunktur
Homöopathie
Ayurveda
Kneippkuren
Akupressur
Phytotherapie
Hydrotherapie
TCM (Traditionelle chinesische Medizin)
Yoga
Aromatherapie
Kostenerstattung für alternative Heilmethoden durch die Private Krankenversicherung
In der GKV werden Therapieformen, die auf der alternativen Medizin beruhen, in der Regel so gut wie nicht übernommen. Zwar gibt es einige Ausnahmen, zu denen unter anderem die Akupunktur gehört. Allerdings gehören zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung im Wesentlichen nur schulmedizinische Anwendungen. Wie sieht die Situation in der PKV aus?
In der privaten Krankenversicherung zählt auch im Bereich der alternativen Heilmethoden, was bei Vertragsschluss mit der Versicherung vereinbart wurde. Hat der Privatpatient die Behandlung beim Heilpraktiker ausgeschlossen, muss er die Kosten an dieser Stelle selbst tragen. Es gibt aber Private Krankenversicherung Tarife, in denen sich die alternativen Heilverfahren versichern lassen, hier übernimmt die PKV die Kostenerstattung. Allerdings sorgt der Einschluss solcher Behandlungen natürlich für einen höheren PKV-Beitrag. Jeder Privatversicherte muss ergo selbst entscheiden, ob er sich im Rahmen der alternativen Heilmethoden behandeln lassen will oder zugunsten niedrigerer Prämien zur PKV auf diese Option verzichtet. Im Rahmen einer Zusatzversicherung können Kassenpatienten den Versicherungsschutz auch in diesem Bereich aufwerten lassen.



