Elterngeld
Die Geburtenrate in Deutschland ist schlecht. Daher will der Staat mit dem seit Januar 2007 gültigen Elterngeld Anreize für Paare schaffen, wieder mehr Kinder zu bekommen. Das Elterngeld gilt für alle Kinder, die ab 1. Januar 2007 geboren sind oder werden.
Das Elterngeld hat das bis dahin gültige Erziehungsgeld abgelöst. Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung, welche das auf Grund der Geburt und Pflege des Babys wegfallende Einkommen ersetzen soll. Elterngeld gibt es in Höhe von 67 Prozent des bisherigen Einkommens, maximal allerdings 1.800 Euro pro Monat. Der Gesetzgeber hat einen Mindestbetrag von 300 Euro vorgesehen, den auch vor der Geburt des Kindes Nichterwerbstätige erhalten, die die Anspruchsvoraussetzungen (Wohnsitz in Deutschland, Pflege und Betreuung des Kindes, Kind im gleichen Haushalt) erfüllen. Geringverdiener werden durch das Gesetz auch berücksichtigt. Wer durchschnittlich weniger als 1.000 Euro verdient, erhält schrittweise einen höheren Prozentsatz an Elterngeld.
Elterngeld gibt es für maximal 14 Monate, ein Elternteil kann maximal für 12 Monate Elterngeld beziehen. Sinn und Zweck dieser Regelung ist, dass auch Väter regelmäßig ihren möglichen Anspruch auf Elterngeld geltend machen und sich in den Partnermonaten (zwei Monate) mit um die Betreuung und Erziehung des Kindes kümmern und eine Job-Pause einlegen.
Relevant für die Berechnung vom Elterngeld ist das durchschnittliche Einkommen aus den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes. Von dem steuerpflichtigen Bruttoeinkommen sind zunächst die Einmalzahlungen wie beispielsweise das Weihnachtsgeld abzurechnen. Dann werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Nun muss noch eine Werbungskostenpauschale von monatlich 76,76 Euro abgerechnet werden. Von diesem Betrag gibt es dann 67 Prozent an Elterngeld.
Mehrkinderfamilien werden beim Elterngeld auch berücksichtigt. Wer bereits Kinder hat, beispielsweise ein Kinder unter drei Jahren, oder zwei Kinder unter sechs Jahren, erhält zusätzlich den Geschwisterbonus. Dieser beträgt 10 Prozent, mindestens aber 75 Euro. Im Falle einer Mehrlingsgeburt wird das Elterngeld für einen Mehrling ganz normal berechnet, für jeden weiteren gibt es pauschal 300 Euro.
Elterngeld gibt es nicht automatisch, hierfür ist ein Antrag notwendig, in dem neben allgemeinen Daten auch die Höhe des Einkommens angegeben werden muss. Rückwirkend gibt es das Elterngeld nur für drei Monate, man sollte sich somit nicht zu lange Zeit mit dem Antrag lassen. Das Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt allerdings der Progression.



