Elterngeld- ein Weg für Väter sich ums Kind zu kümmern
Die familiären Strukturen haben sich vor allem in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt. Für viele Väter ist es selbstverständlich geworden nach der Geburt ihres Kindes zuhause zu bleiben und sich um ihr Kind zu kümmern. Erleichtert wird diese Entscheidung durch das Elterngeld.
Das Elterngeld gibt es seit 2007. Es hat das vorherige Erziehungsgeld abgelöst und ermöglicht vor allem jungen Familien, dass beide Elternteile nach der Geburt eines Kindes für einige Monate zuhause bleiben können. So wird es den Eltern ermöglicht sich gemeinsam oder jeweils einzeln, intensiv um die Erziehung und Pflege des Neugeborenen zu kümmern und eine Beziehung zu ihrem Kind aufzubauen. Für Väter heißt das, dass sie die Entwicklung ihres Kindes nun hautnah erleben können und nicht mehr, wie früher nur die späten Abendstunden mit der Familie verbringen können.
Das Elterngeld kann im ersten Lebensjahr des Kindes bezogen werden. Die Ausschüttungsfrist beträgt höchstens 14 Monate für beide Elternteile zusammen. Es ist hierbei zu berücksichtigen, dass eine Elternzeit von mindestens zwei Monaten genommen werden muss. Den Ausschüttungszeitraum können die Eltern, nach Bewilligung, beliebig aufteilen. Die Höchstgrenze darf bei der Planung nur nicht überschritten werden.
Berufstätige, die Elterngeld beantragen, bekommen zweidrittel des Einkommens. Arbeitslose, Studenten, Rentner und Hausfrauen steht das Elterngeld ebenso zu. Aus diesem Grund beträgt der Mindestsatz 300 und der Höchstsatz 1800 Euro. Wer trotz Elternzeit arbeiten gehen möchte, der darf bis zu 30 Stunden die Woche arbeiten. Solange diese Zeitspanne nicht überschritten wird, wird der Lohn zum Elterngeld addiert.
Neben dieser Faustregel gibt es noch einige Ausnahmen, die bei der Beantragung des Elterngeldes berücksichtigt werden sollten. Hierzu zählen beispielsweise die Partnermonate sowie der Geschwisterbonus. Von Partnermonaten spricht man, wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen. Das Paar muss hierzu nicht verheiratet sein und für den Mann besteht die Möglichkeit seine Mindestzeit von zwei Monaten auf einzelne Monate in einem Zwitraum von 14 Monaten zu verteilen. Auch dann hat er Anspruch auf Elterngeld. Der Geschwisterbonus kommt zum Tragen, wenn bereits ein Geschwisterkind auf der Welt ist. Das Elterngeld für das Baby erhöht sich dann abhängig vom Alter des Geschwisterkindes.
Infos gibt es bei den zuständigen Ämtern oder beispielsweise auf einem Mütterportal. Fest steht, dass das Elterngeld beantrag werden darf, sobald das Kind da ist. Dies sollten werdende Eltern auch umgehend nach der Entbindung machen, da es einen gewissen Bewilligungszeitraum gibt, auch wenn das Elterngeld bis zu drei Monate rückwirkend gezahlt wird. Wie bei allen rechtlichen Fragen gilt daher: Früh informieren, um die staatlichen Zuschüsse auch voll in Anspruch nehmen zu können.



