Wohnträume wahr werden lassen

Das Prinzip des klassischen Bausparens gestaltet sich denkbar einfach. So schließen sich viele Sparer zu einer Gemeinschaft zusammen, um auf diese Weise ihr Ziel, das Wohneigentum, schneller erreichen zu können. Damit lassen sich Zukunftsperspektiven und die eigene Lebensqualität verbessern. Langfristig trägt Wohneigentum effektiv zur zusätzlichen Absicherung im Ruhestand bei, denn wer bis dahin schuldenfrei ist, muss nicht mehr Miete zahlen.

Jedoch sollte der Darlehensnehmer, der zukunftsorientiert kalkulieren will, die Baufinanzierung objektiv an seine eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse anpassen. Schließlich bedeutet für die meisten Darlehensnehmer der Bau oder Kauf der eigenen vier Wände eine enorme finanzielle Belastung, die über einen langen Zeitraum getragen werden muss.

Wer sich Zeit für den Aufbau eines Startguthabens lassen will, kann daher nicht früh genug damit beginnen, für seinen Wohntraum anzusparen. Innerhalb der Baufinanzierung nimmt aus diesem Grunde ein Bausparvertrag immer noch einen besonderen Stellenwert ein. Bausparen bedeutet, dass frühzeitig ein solides Fundament für die eigenen vier Wände gelegt werden kann, dabei flexibel und risikolos anzusparen, staatliche Förderungen nutzen zu können, vermögenswirksame Leistungen anlegen zu können und für die Baufinanzierung ein zinsgünstiges Darlehen zu sichern, das unabhängig von der Entwicklung an den Märkten ist.

Auch wenn meist während der Ansparphase nicht mit hohen Zinserträgen zu rechnen ist, wird der Bausparer dann entschädigt, wenn es zur Zuteilung kommt. Der Erfolg einer Baufinanzierung im Zusammenhang mit einem Bausparvertrag ist maßgeblich vom eigenen Sparverhalten abhängig. Die Höhe des Guthabens und die dafür erforderliche Dauer nehmen Einfluss auf die Zuteilungsreife. Zu bestimmten Stichtagen wird ein Bausparvertrag anhand einer Zielbewertungszahl eingestuft, wobei in der Regel ein Guthaben von wenigstens 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme verlangt wird, um überhaupt am Zuteilungsverfahren teilnehmen zu können.

Das angesparte Guthaben, inklusive der Prämien und Zinsen, kann auch anderweitig verwendet werden, wenn die Sperrfrist von sieben Jahren eingehalten wird. Innerhalb dieses Zeitraumes dürfen die Sparmittel lediglich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, wenn man die Zulagen nicht verlieren will. Dies muss in der Regel auch nachgewiesen werden. Wer seine Baufinanzierung „wasserdicht“ machen will, sollte bei einem Bausparvertrag genau hinsehen und vorher Vergleiche unternehmen, da sich nicht nur die Konditionen unterscheiden können, sondern auch unterschiedliche Tarife angeboten werden. Ein Bausparen Test von unabhängigen Bewertungsquellen kann hier wertvolle Informationen bieten und einen Überblick verschaffen.

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