Versichern Sie sich gegen den Einkommensverlust
Die Berufsunfähigkeit wird oft mit der Erwerbsunfähigkeit verwechselt, obwohl es einen wesentlichen Unterschied gibt. Bei der Erwerbsunfähigkeit ist man aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr in der Lage, auch nur irgendeinen Beruf auszuüben. Man ist in keinem Bereich mehr fähig, Geld zu verdienen.
Bei der Berufsunfähigkeit bezieht sich diese Unfähigkeit nur auf den aktuell ausgeübten Beruf. Kann ein Bäcker zum Beispiel aufgrund einer plötzlich aufgetretenen Mehlallergie seinen Beruf in der Backstube nicht mehr ausüben, ist er “nur” berufsunfähig, weil er an sehr vielen anderen Arbeitsplätzen sein Geld verdienen könnte. Was man aber bedenken muss, ist die Tatsache, dass aufgrund der Situation auf dem Arbeitsmarkt die Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz sehr gering sind. Wenn man dann noch vielleicht schon etwas älter ist und eine Stelle in einem völlig neuen Bereich suchen muss, sind die Aussichten sicher nicht besser, ganz im Gegenteil.
Aus diesem Grund muss man dann im Falle der Berufsunfähigkeit damit rechnen, dass einem das Einkommen fehlt und man die laufenden Kosten und Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann. Wer bis zum 01. Januar 1961 geboren wurde, kann noch mit einer staatlichen Unterstützung in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung rechnen. Alle jüngeren Personen müssen sich selber um eine dementsprechende Absicherung bemühen.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sieht so aus, dass der Versicherte eine meistens monatliche Versicherungsprämie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zahlt, der meistens so gewählt wird, dass er mit dem Rentenbeginn zusammenfällt. So ist man dann bis zum Ende seines Berufslebens gegen die Berufsunfähigkeit abgesichert. Sollte diese innerhalb dieser Versicherungslaufzeit eintreten, bekommt man eine vertraglich festgelegte monatliche Rente, die einem dann als Einkommensersatz dient und so verhindert, dass man seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann. Die Höhe der Rente sollte man deshalb auch ungefähr so wählen, dass im Ernstfall die nötigsten Ausgaben durch diesen Einkommensersatz abgedeckt sind.
Wichtig ist bei der Wahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung, dass das Versicherungsunternehmen auf die so genannte abstrakte Verweisung verzichtet. Ist dieser Verzicht in den Versicherungsbedingungen nicht vereinbart, kann man von der Versicherung an jeden Arbeitsplatz verwiesen werden, der einem zumutbar ist. Verzichtet die Versicherung darauf, bekommt man die Berufsunfähigkeitsrente, sobald der Arzt einem die Berufsunfähigkeit bescheinigt hat, ohne woanders arbeiten zu müssen.












