Realsplitting u. a. steuerliche Folgen einer Scheidung

Bekanntermaßen führt eine Scheidung in der Regel zu hohen Aufwendungen (Mediationsverfahren, Anwalts- und Gerichtskosten, Umzug etc.) sowie Liquiditätsengpässen. Um so wichtiger ist es daher, dass nicht auch noch das Finanzamt mit einer hohen Nachzahlung vor der Tür steht.

Ausgangspunkt ist die Zusammenveranlagung. Verdient ein Ehepartner z. B. EUR 25.000 und ein Ehepartner nichts, so wird bei der Zusammenveranlgung der Tarif  (=prozentualer Steuersatz) für EUR 12.500 herangezogen. Dies bedeutet eine Ersparnis von mehreren Tausend Euro.

Im Folgejahr einer Scheidung ist eine Zusammenveranlagung nicht mehr möglich. Der verdienende Ehepartner muss also mehr Steuern zahlen. Dies stört nicht nur ihn, sondern auch den anderen Ehepartner, da sich sein Unterhaltsanspruch mindert.

Um die steuerlichen Belastungen einer Scheidung etwas abzumildern, gibt es das Realsplitting (http://www.steuerberaterduesseldorf.com/scheidung-und-steuern.html). Hierbei darf der verdienende Ehepartner Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner steuerlich abziehen. Dafür muss der Empfänger diese Unterhaltszahlungen versteuern. Da es hohe Grundfreibeträge u. ä. gibt, führt die Steuerpflicht nicht zu einer Steuerzahlung. Im Ergebnis ergibt sich neudeutsch also eine Win-Win-Situation. Nähere Einzelheiten sind zu finden unter: http://www.steuerberaterduesseldorf.com

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