Private Krankenversicherung – wem steht sie offen?
Die Möglichkeit zur Mitgliedschaft in einer Privaten Krankenversicherung hängt vom Beruf und vom Einkommen ab.
Selbständige und Freiberufler können jederzeit einer Privaten Krankenversicherung beitreten (allerdings sind einige Handwerksmeister und Künstler davon ausgenommen). Das gleiche Recht haben Ärzte, Zahnärzte und Veterinärmediziner. Einige Private Versicherungsgesellschaften haben sogar für diese Berufsgruppe besonders attraktive Angebote bzw. Tarife errechnet.
Strengere Richtlinien gelten für Angestellte. Man kann nur dann eine Private Krankenversicherung abschließen, wenn das Jahresbruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 47.250 Euro liegt, also einem durchschnittlichen Monatseinkommen von 3.937,50 Euro. Allerdings werden Sondergehälter dieser Verdienstgrenze zugerechnet, beispielsweise das 13. Monatsgehalt. Die Beitragsprämien für Männer betragen etwa zwei Drittel des Beitrages, den eine Frau vergleichbaren Alters entrichten müsste. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte der Versicherungsbeiträge. Ein Teil der Behandlungskosten muss außerdem selbst erbracht werden, etwa 250 bis 450 Euro jährlich.
Ohne Einschränkungen können Beamte eine Private Krankenversicherung abschließen. Einige Versicherungsunternehmen bieten sogar für Beamte spezielle Tarife an.
Die Hälfte der Behandlungskosten übernimmt bei Beamten die Beihilfe. Die andere Hälfte ist durch den Abschluss einer Privaten Krankenversicherung abzudecken. Auch hier liegen die Kosten für die Versicherung einer Frau etwa 33 Prozent höher als bei einem Mann.
Mögliche Mitglieder einer Privaten Krankenversicherung sind Studenten, sofern sie entweder das 14. Semester abgeschlossen oder das 30. Lebensjahr vollendet haben. Ab diesem Zeitpunkt kann eine Familienversicherung über die Eltern nicht mehr in Anspruch genommen werden und es muss eine eigene Krankenversicherung abgeschlossen werden. Manche Versicherungsgesellschaften bieten für diese Studenten besonders günstige Studententarife an, wobei männliche Versicherte wiederum mit niedrigeren Beitragssätzen rechnen dürfen.
Auch Selbständige können eine Private Krankenversicherung abschließen, wobei ebenfalls die Beitragssätze der Männer erheblich niedriger liegen als bei Frauen vergleichbaren Alters. Außerdem ist ein Selbstbehalt von 300 bis 620 Euro jährlich zu tragen.
Wer eine private Krankenversicherung abschließt, muss unbedingt alle Fragen zur Gesundheit wahrheitsgemäß beantworten, um nicht später aufgrund unrichtiger oder unterlassener Angaben seinen Versicherungsschutz zu riskieren. Es empfiehlt sich daher, die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht gegenüber der Versicherung zu entbinden und diese zu ermächtigen, alle Auskünfte selbst einzuholen.












