Lebensversicherung verkaufen und die Abgeltungssteuer

Viele der in der Vergangenheit abgeschlossenen Lebensversicherungen werden vor Ablauf gekündigt, was oft mit groß Verlusten für den Versicherungsnehmer verbunden ist. Jeden Tag werden durchschnittlich über 3000 Lebensversicherungsverträge gekündigt. Da bei Lebensversicherung in der Regel zu Beginn die Abschlussprovision den Vertrag belastet und es auch noch einen Stornoabzug bei Kündigung gibt, bekommt der Versicherungsnehmer sehr oft nicht mal die Beiträge zurück, die er über die Laufzeit einbezahlt hat.

Es sollte deshalb gut überlegt sein ob es keine andere Möglichkeit als die Kündigung gibt. Die Gesellschaften bieten verschiedene Möglichkeiten an, wie Beitragsstundung oder eine Beitragsfreistellung. Bei der Beitragsfreistellung müssen dann keine Beiträge mehr bezahlt werden und im Gegenzug wird die Versicherungssummer abgesenkt aber man verliert nicht soviel Geld wie bei der Kündigung.

Wenn aber dringend das Geld aus der Lebensversicherung benötigt wird, hat der Versicherungsnehmer außer der Kündigung noch zwei andere Möglichkeiten. Er kann seine Lebensversicherung beleihen, dies ist wie ein Kredit bei dem Zinsen bezahlt werden müssen. Einige Gesellschaften bieten dabei auch ein endfälliges Darlehen an, dies bedeutet dass man nicht durch die monatliche Rückzahlung des Kredites zusätzlich belastet wird.

Dann gibt es noch den Bereich Lebensversicherung verkaufen anstatt die Versicherung zu kündigen. Dieser Bereich wird auch Zweitmarkt für Lebensversicherungen genannt. Einige Firmen bieten an die Lebensversicherung aufzukaufen, was gegenüber einer Kündigung nur Vorteile hat.

Zum einen zahlen die Unternehmen dem Versicherungsnehmer mehr Geld für seine Lebensversicherung als er bei einer Kündigung von der Versicherung über den Rückkaufswert zurück bekommt. Und zum anderen wird die Lebensversicherung in der Regel von dem Käufer weiter bezahlt und so bleibt dem Verkäufer noch ein kostenloser Todesfallschutz.

Leider werden nicht alle Verträge aufgekauft, da es danach geht wie lange die Lebensversicherung schon läuft und wie lange die Restlaufzeit ist. Ebenso ist die Gesellschaft nicht ganz unwichtig. Anfragen bei den Aufkäufern sind natürlich kostenlos, deshalb sollte man sich schon ein Angebot machen lassen bevor man kündigt.

Ab dem Jahr 2009 fällt auch der Verkauf der Lebensversicherung unter die Abgeltungssteuer. Dabei wird der Unterschied berechnet wie viel der Kunde einbezahlt hat und welchen Kaufpreis er bekommt. Dieser so genannte Gewinn unterliegt der Abgeltungssteuer.

Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Digg
  • del.icio.us
  • Webnews
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Google Bookmarks
  • Live-MSN
  • Technorati
  • YahooMyWeb