Leasen
Das Leasinggut, beispielsweise ein Auto, wird vom Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen die Zahlung einer Leasingrate zur Nutzung überlassen. In der Regel handelt es sich bei der Person des Leasinggebers um ein Finanzinstitut. Jedoch kann es sich auch um den Hersteller des Leasinggutes handeln. Meist wird das Leasing bei Autos, Immobilien und technischen Geräten als eine Art der Finanzierungsform eingesetzt, obwohl Finanzierung nicht der richtige Begriff ist: Das Leasinggut wird nicht Eigentum des Leasingnehmers, da es lediglich zur Nutzung gemietet wird.
Die Leasingrate setzt sich aus den Kosten der Herstellung, der Finanzierung, der Versicherung sowie einem Gewinnaufschlag für den Leasinggeber zusammen. Ein Leasingvertrag ist dem Mietvertrag sehr ähnlich, jedoch werden beim Leasing die Wartungs- und Instandsetzungsleistungen auf den Leasingnehmer abgewälzt und der Leasinggeber tritt sein Kaufrecht ab. D.h., bei Beendigung des Leasingvertrages geht das Leasinggut an den Leasinggeber zurück oder wird an den Leasingnehmer verkauft. Durch das Leasing wird die Liquidität des Leasingnehmers geschont, obwohl ein regelmäßiger Liquiditätsabfluss auf dem Girokonto des Leasingnehmers statt findet.
Jedoch sind die Kosten monatlich im Vorfeld kalkulierbar und stellen eine feste Größe dar. Besonders interessant ist das Leasing für Unternehmen, da diese die Leasingrate als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen können und es sowieso schwierig ist, einen Kredit für Selbständige zu angemessenen Konditionen zu realisieren. Für Privatpersonen empfiehlt sich eher die Finanzierung über einen Kredit, da sie sowieso keine steuerlichen Vorteile haben und im Allgemeinen ein Ratenkredit im Vergleich zum Leasing günstiger ist, wenn man bedenkt, dass nach der Abfinanzierung der Gegenstand auch Eigentum des Käufers ist.
Die einzelnen Leasingangebote sollten vorher genau unter die Lupe genommen werden, denn meist sind die Gesamtkosten des Leasings wesentlich höher als ein fremdfinanzierter Kauf. So eignet sich das Leasing für Privatpersonen nur dann, wenn von vorn herein feststeht, dass sie das Fahrzeug nicht kaufen wollen. Auch sollten Privatpersonen bedenken, dass die Leasingraten auch dann vom Girokonto eingezogen werden, wenn der Leasinggegenstand gar nicht genutzt wird oder genutzt werden kann (beispielsweise nach einem Totalschaden).












