Krankenversicherung - Welche Änderungen sind zu beachten?
Erst vor wenigen Monaten gab es eine durchgreifende Veränderung hinsichtlich des Tarifangebotes bei der privaten Krankenversicherung. Seit dem 1. Juli 2007 bietet jeder private Krankenversicherer einen Standardtarif an, der in seinen Leistungen denen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Dabei gibt es für das bisher freiwillig gesetzlich versicherte Mitglied die Möglichkeit, innerhalb eines halben Jahres in die private Krankenversicherung zu wechseln, ohne dafür Gründe nennen zu müssen.
Ab Anfang Januar 2009 wechselt dieser Tarif dann automatisch in den Basistarif, dessen Beiträge lediglich nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht ermittelt werden. Zum Plus dieser Neuerung gehört, dass die private Krankenversicherung keine Risikozuschläge für bereits bestehende Krankheiten berechnen darf. Zudem darf der monatliche Beitrag des Basistarifes nicht höher ausfallen, als der Höchstbeitrag, den die gesetzliche Krankenkasse verlangt. Zur Zeit liegt dieser Höchstsatz bei rund 500 Euro monatlich.
Ist auch der Ehepartner mit einem Basistarif privat versichert, darf die private Krankenversicherung für beide Mitglieder zusammen nicht mehr als 150 Prozent des Höchstbeitrages zur gesetzlichen Kasse verlangen. Wer sich für einen Wechsel entschieden hat, sollte jedoch nicht zu voreilig handeln. Allem voran müssen eingehende Versicherungsvergleiche stehen, um die optimal passenden Konditionen für sich zu nutzen.
Den Vertragsunterlagen folgt dann ziemlich schnell eine Überprüfung des Gesundheitszustandes, wenn man die gesetzliche Krankenkasse verlassen will. Damit es nicht zu Versicherungslücken kommt, muss erst einmal eine verbindliche Aufnahmebestätigung von der privaten Krankenversicherung an den Antragsteller verschickt werden, bevor die Noch- Krankenkasse vorschnell gekündigt wird. Erst wenn die neue Versicherungsbescheinigung vorliegt, kann man die Mitgliedschaft beenden.
Der Wechsel in eine andere Krankenversicherung tritt jedoch erst in Kraft, wenn eine schriftliche Bestätigung des bisherigen Versicherers vorliegt. Nicht vergessen sollte der „Wechsler“, seinen Arbeitgeber zu informieren, da dieser die Hälfte der anfallenden Krankenkassenbeiträge zahlen muss. In jedem Fall ist die goldene Regel zu beachten, Vor- wie auch Nachteile beider Versicherungsgattungen miteinander zu vergleichen, um auch sicher zu stellen, eine Absicherung gefunden zu haben, die auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zugeschnitten ist. Versicherungsvergleiche können immer Auskunft über das Leistungsspektrum und die Höhe der Beiträge geben.












