KFZ-Versicherung: Leistungen von Schutzbriefen
Die angebotenen Leistungen der Versicherungen sind im Wesentlichen gleich, können aber im Detail voneinander abweichen:
Bergungskosten
werden in voller Höhe übernommen, wenn das Fahrzeug wegen einer Panne oder wegen eines Unfalls abseits der Fahrbahn gekommen ist. Die Bergung von gewerbsmäßig transportierten Waren ist aber in jedem Fall davon ausgeschlossen.
Abschleppkosten
wenn die Hilfe vor Ort die Fahrbereitschaft des Fahrzeuges nicht wiederherstellen kann, muss das Fahrzeug abgeschleppt werden. In den meisten Fällen die Übernahme der anfallenden Kosten allerdings auf 150 Euro festgesetzt. Ist ein bestimmtes Ereignis (Unfall oder Diebstahl) in der Kfz-Versicherung abgedeckt übernimmt die Kaskoversicherung die Abschleppkosten, so lange kein Totalschaden vorliegt.
Kosten der Pannen- und Unfallhilfe
zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft wird in den meisten Fällen bis 100 Euro übernommen
Kosten der Weiterfahrt
oder Rückfahrt vom Schadensort zum Zielort werden entsprechend der Kosten einer Bahnfahrkarte zum Zielort übernommen. Zusätzlich anfallende Kosten für den Taxigebrauch werden mit maximal 25 Euro erstattet. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit einen Mietwagen anzumieten. Dabei ist zu beachten, dass die Ersatzleistung auf maximal 7 Miettage zu jeweils 50 Euro Mietpreis beschränkt ist.
Ersatzteile
Für fehlende Ersatzteile, die zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft benötigt werden, aber vor Ort nicht zu beschaffen sind, sorgt die Versicherung für den Versand und übernimmt in dem Fall auch die Kosten dafür.
Übernachtungskosten
die aufgrund der Dauer der Reparatur oder bei einem Diebstahl zum Wiederauffinden des Fahrzeugs entstehen, werde für höchstens 3 Tage übernommen. Entschließt sich der Versicherungsnehmer zur Weiter- oder Heimfahrt, wird nur eine Übernachtung bezahlt.
Weitertransport
Sollte das Fahrzeug nicht nach drei Tagen wiederhergestellt worden sein (aus technischen oder sonstigen Gründen), muss der Versicherer für einen Weitertransport zur einer nächstgelegenen und geeigneten Werkstatt gewährleisten. Dies kann vor allem dann der Fall sein, wenn sich ein Unfall oder eine Panne im Ausland ereignet und die nächstgelegene und geeignete Werkstatt in Deutschland liegen (Vertragswerkstatt).
Ausland
Im Ausland werden die anfallenden Kosten einer eventuellen Verschrottung und Verzollung bei Totalschäden übernommen. Steuern und Zölle sind aber in jedem Fall vom Versicherungsnehmer zu zahlen
Auslandsreise
Bei einer Erkrankung des oder der versicherten Personen während einer Auslandsreise, stellt die Versicherung die Verbindung zwischen dem behandelnden Arzt/ Krankenhaus und dem Hausarzt in Deutschland her. Anfallende Kosten für Übersetzungen, Mediendienste usw. werden ebenfalls von der Versicherung übernommen. Für Arzneimittel, die für eine Behandlung der versicherten Person notwendig sind, aber im ausländischen Aufenthaltsort nicht erhältlich sind, übernimmt Versicherung die Kosten für die Zusendung der Präparate. Besteht die Möglichkeit adäquater Präparate einzusetzen, besteht für den Versicherten kein Anspruch auf diese Versicherungsleistung.
Reise
Ist aufgrund einer Erkränkung auf einer Reise ein Krankenhausaufenthalt von mehr als zwei Wochen notwendig, werden die anfallenden Kosten von der Versicherung übernommen.
Krankenbesuche
Die Kosten für Krankenbesuche werden bis zu einem Pauschalbetrag von maximal 500 Euro übernommen. Weiterhin werden weitere Anforderungen (zum Beispiel beim Transportmittel der Besucher) nicht gestellt.
Rücktransport
Bei sehr schweren Erkrankungen oder Verletzungen organisiert und bezahlt die Versicherung den Rücktransport des Kranken zu einem Krankenhaus seiner Wahl. Unbedingte Voraussetzung für einen solchen Krankenrücktransport ist aber die vorliegende medizinische Notwendigkeit. Das kann dann der Fall sein, wenn eine Genesung am Aufenthaltsort durch mangelnde Spezialkenntnisse der dort ansässigen Ärzte bzw. durch fehlendes medizinisch-technisches Gerät nicht oder nur in geringem Umfang gewährleistet werden kann. Der Nachweis für eine medizinische Notwendigkeit wird in der Regel durch einen entsprechenden Arztbericht erbracht. Wobei es auch der Arzt ist, der auch die Wahl des Transportmittels bestimmt, natürlich unter Abwägung von Kosten und Nutzen.
Tod
Sollte der Tod einer versicherten Person eintreten, übernimmt die Versicherung in Abstimmung mit den Hinterbliebenen die Organisation und die vollständigen Kosten für die Überführung des Leichnams. Sie übernimmt auch auf Wunsch die Bestattung im Ausland.
Minderjährige Kinder
Sofern minderjährige Kinder (unter 16 Jahren) wegen Tod, Krankheit oder Verletzung ihrer versicherten erwachsenen Familienangehörigen alleine am Schadensort verblieben sind, organisiert die Versicherung die Rückfahrt der Kinder. Sie übernimmt dafür auch die Kosten. Erfolgt die Rückreise durch die am Wohnort verbliebenen Angehörigen selbst, übernimmt die Versicherung die dadurch anfallenden Kosten nur bis zu den Preis einer Bahnfahrt zweiter Klasse.
Rückreise im schweren Fall
Sollte sich ein schwer wiegender Vorfällen am Wohnort der Versicherungsnehmers, z.B. der Tod oder die schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen sowie Feuer- oder Einbruchschaden am eigenen Haus ereignen, organisiert die Versicherung die Suche nach dem Versicherungsnehmer um ihn zu darüber zu informieren und erstattet zugleich die anfallenden Kosten einer Rückreise. Sie übernimmt auch hier eventuelle Mehrkosten, die durch den Reiseabbruch entstehen können.
Assistance-Leistungen
Mehrere Anbieter (ADAC, etc.) haben ihr Leistungsangebot um so genannte Assistance-Leistungen erweitert. Unter diese Bezeichnung fallen das Vermitteln von Handwerkern, Tierhütern und Betreuungspersonen für Kinder, mitunter aber auch Kredit- und Kautionsleistungen bei Kreditkartenverlust, Verlust von Ausweispapieren usw.
Sonstiges
Möglicherweise ist der Versicherungsschutz auf das geographische Europa eingeschränkt. Erweiterungen auf weltweite Deckung oder aber auch Einschränkungen auf z.B. Deutschland sind möglich.
Geschrieben von Ronny Schmidt am 29 Juni, 2008














