Einstiegsgeld

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Einstiegsgeld und weiteren Informationen für Existenzgründer und Unternehmer.

Das Einstiegsgeld ist eine staatliche Förderung von Arbeitslosen, die mittels einer Geschäftsidee und einer daran gebundenen Existenzgründung ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren wollen. Der Businessplan darf auch nicht bei einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus fehlen und er wird für die Beantragung vom Einstiegsgeld benötigt.

Das Einstiegsgeld kann nur Alg2- Empfängern gewährt werden, denn Alg1-Empfänger haben Anspruch auf den Gründungszuschuss, wobei ebenfalls ein Businessplan notwendig ist. Beim Einstiegsgeld ist zu beachten, dass man nur bis zu einem gewissen Grad seinen erwirtschafteten Gewinn der Selbstständigkeit behalten kann. Daher ist es oft nötig, entweder auf das Einstiegsgeld bei entsprechendem Gewinn zu verzichten oder aber seinen Betrieb aufzubauen während man Einstiegsgeld bezieht, um dann erst richtig loszulegen. Empfohlen wurde den Arbeitsagenturen für das Einstiegsgeld, bei einer positiven Einschätzung des Businessplan für zwölf Monate ein Einstiegsgeld in Höhe des ALG2-Satzes und zusätzliche 50% zu gewähren. Hinzu kommen meist Mietzuschüsse und die Sozialversicherungen werden weiter übernommen. Auch weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft werden beim Einstiegsgeld berücksichtigt.

Abzuwarten ist noch, ob man Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss bei der Rechtsform Mini GmbH beziehen werden kann. Ab Herbst 2008 soll die auch Unternehmergesellschaft genannte Unternehmensform bestehen. Eine Selbstständigkeit als Mini GmbH soll deutschen Gründern eine Möglichkeit geben, in Deutschland haftungsbeschränkt eine Existenzgründung zu starten. Wichtig ist mit jeder Unternehmensform, dass im Businessplan die Geschäftsidee aufmerksam geplant wird, nicht nur um Einstiegsgeld beziehen zu können. Nachweislich fördert ein zielgerichteter und gründlicher Businessplan eine Existenzgründung. Im Zuge der Überlegungen zum Businessplan ist es nötig, eine Rechtsform zu wählen, wie etwa die künftige Unternehmergesellschaft, am besten ein Geschäftskonto zu eröffnen und sich für die Buchführung einen Steuerberater zu nehmen. Bezieht man Einstiegsgeld und man findet die Kosten zu hoch für den Steuerberater, kann man auch erst später auf diese Hilfe für die Buchführung und andere steuerrechtliche Dinge zurückgreifen.

Ein Geschäftskonto ist immer hilfreich zu Beginn einer Existenzgründung, nicht nur für Bezieher von Einstiegsgeld und Gründungszuschuss. Die Übersichtlichkeit, die man durch das Geschäftskonto erhält, verhindert, dass man sich finanziell übernimmt. Als Privateinnahme wird das Einstiegsgeld allerdings nicht auf das Businesskonto gebucht und das Einstiegsgeld muss auch nicht versteuert werden.

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