Die Riester-Rente als Rettung für Ihren Lebensstandard im Alter

Ein sorgenfreies Leben, die ein oder andere Reise, die freie Zeit genießen und einfach das tun und lassen, was man immer schon vorhatte, was man aber wegen seines Berufslebens aber nicht realisieren konnte. Das sind so die Träume, die sich viele im Ruhestand erfüllen möchten. Aufgrund der immer geringer zu erwartenden gesetzlichen Rente kann wohl niemand mehr auf eine private Altersvorsorge verzichten, wenn er im Alter nicht auf jeden Cent achten möchte.

Der Staat möchte den Bürger zusätzlich durch Steuerersparnisse und Zulagen im Rahmen von staatlich geförderten Produkten für die Altersvorsorge zur eigenen Vorsorge animieren. Eine Form dieser staatlich geförderten Rentenverträge ist die Riester-Rente. Dabei sind all diejenigen zulagenberechtigt, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sowie die Ehepartner dieser Förderungsberechtigten. Wer von diesem Personenkreis eine solche Riester-Rente erhält eine jährliche Zulage, die aber nicht der Sparer ausgezahlt bekommt, sondern die direkt dem Vertragsguthaben zugeführt wird.

Die Höhe des entsprechenden Zuschusses wird wie folgt berechnet. Es gibt eine maximale Zulage, die pro Person derzeit bei 114,00 € jährlich liegt und im Jahr 2008 auf 154,00 € angehoben wird. Zusätzlich gibt es für jedes Kind noch einen zusätzlichen Bonus von 138,00 €, ab 2008 von 185,00 € pro Kind. Um diese Zulage in voller Höhe zu erhalten, muss man jährlich 3 % seines Jahreseinkommens in den Vertrag als Eigenleistung einzahlen. Dieser Prozentsatz steigt im Jahr 2008 auf 4 %. Bei einem geringeren Beitrag, den man selber zahlt, hat man dann auch nur Anspruch auf eine entsprechend anteilige Zulage.

Damit der Vertrag wirklich nur zur Altersvorsorge und damit als zusätzliche Rente verwendet wird, legt der Staat bestimmte Regeln fest. So darf man die Riester-Rente nicht veräußern oder an andere Personen übertragen und sie darf auch nicht als Sicherheit für irgendwelche Verbindlichkeiten beliehen werden. Geschützt ist die Riester-Rente auch vor der Ermittlung des verfügbaren Vermögens bei Empfängern von Arbeitslosengeld II. Man wird demnach seinen Vertrag niemals auflösen müssen, um sich aus diesem Guthaben sein Leben zu finanzieren. Neben diesen Beschränkungen darf das angesammelte Guthaben auch nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden und diese Auszahlung muss zudem in regelmäßigen, lebenslangen Rentenzahlungen erfolgen.

Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Digg
  • del.icio.us
  • Webnews
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Google Bookmarks
  • Live-MSN
  • Technorati
  • YahooMyWeb