Die Ost-Tarife in der privaten Krankenversicherung

Seit dem 01.01.2007 wurde durch die Gesundheitsreform der Abschlag der Arzthonorare für die neuen Bundesländer abgeschafft. Somit sind in Zukunft für die ärztlichen Leistungen in den alten Bundesländern, ehemals BRD, und den neuen Bundesländern, ehemals DDR, die gleichen Kosten zu zahlen.

Es ist sogar so, dass dadurch, dass es in einigen ländlichen Gebieten, speziell in den neuen Bundesländern, eine Unterversorgung an Ärzten gibt, speziell für Fachärzte, einen Zuschlag gibt. D. h., dass die Ärzte, die in diese unterversorgten Länder gehen, die Möglichkeit haben, einen 25%igen Zuschlag auf die Gebührenordnungssätze zu erheben. Es geht darum die Standortnachteile auszugleichen und Anreize zu schaffen, dass es eine flächendeckende Versorgung gibt und nicht nur schwerpunktmäßig ärztliche Leistungen in den Ballungsgebieten angeboten werden.

Dies hat weitreichende Folgen für die Beitragsentwicklung der sogenannten Ost Tarife in der PKV Krankenversicherung, die ursprünglich speziell für die neuen Bundesländer konzipiert wurden. Denn in der Beitragskalkulation dieser Tarife wurde am Anfang von einem Abschlag von 40% der Gebührenordnungssätze ausgegangen, als die Tarife nach der Wiedervereinigung 1990 aufgelegt wurden. Dieser Abschlag ist zwischenzeitlich dann auf 20% gesunken und jetzt zum 01.01.2007 vollständig entfallen.

Auch ist das Leistungsverhalten der Patienten in den neuen Bundesländern anders, als in den Alten Bundesländern. Es gab in den neuen Bundesländern Ambulatorien oder Polykliniken, die einen Zusammenschluss verschiedener Ärzte unter einem Dach beeinhalteten. Dies hat zu geringeren Leistungsausgaben geführt. Auch sind viele Krankheiten, die vor der Wende in den NBL viel weniger vorkamen, nach der Wiedervereinigung sprunghaft angestiegen. Wie Herz-Keislauferkrankungen, die erst 1992/1993 angestiegen sind.

Des Weiteren wurde davon ausgegangen, dass die Kunden von den Ost Tarifen im Laufe der Zeit in die normalen  Vollversicherungstarife wechseln würden, so dass mit einer höheren Abgangswahrscheinlichkeiten kalkuliert wurde, was sich im Laufe der Zeit als falsch herausgestellt hat.

Grundsätzlich sind die Beiträge in der privaten Krankenversicherung so kalkuliert, dass der Kunde am Anfang der Laufzeit höhere Beiträge zahlt, als die tatsächlichen Kosten durch Ausgaben für Leistungen, Risikobeiträge betragen. Die Differenz daraus wird angespart, als Rücklage, für die sogenannte Altersdeckungsrückstellung.

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