Vermögensberatung als Nebenerwerb

Falls Sie sich noch nicht sicher sind, ob die Tätigkeit als Vermögensberater wirklich das Richtige für Sie ist oder Sie Ihren alten Beruf (noch) nicht ganz aufgeben möchten, aber dennoch Interesse an einer Vermögensberater-Laufbahn haben, hat die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) trotzdem ein gutes Angebot für Sie.

Denn bei der Deutschen Vermögensberatung haben Sie die Möglichkeit, erst einmal auszuprobieren, ob der Beruf Vermögensberater zu Ihnen passt. Sie können ihn nämlich auch im Nebenberuf ausüben und so erst einmal testen, wie Ihnen die Aufgabe liegt, um dann später eventuell in eine hauptberufliche Tätigkeit als selbstständiger Vermögensberater umzusteigen. Vielleicht wollen Sie auch einfach etwas dazuverdienen und haben nicht vor, Ihren eigentlichen Job überhaupt aufzugeben? Das geht bei uns problemlos, ohne gleich den Beruf zu wechseln. Denn Sie bestimmen selbst, wie viel Zeit Sie in Ihre neue, selbstständige Tätigkeit investieren. Ergreifen Sie Ihre Chance bei der DVAG. Machen Sie sich vor der Aufnahme einer nebenberuflichen Tätigkeit Gedanken darüber, ob diese zu Ihnen passt.

Hier erfahren Sie kurz von der DVAG, was man genau unter einem „Nebenberuf“ im Unterschied zum Hauptberuf versteht: Prof. Dr. Edgar Weiler, Rechtsanwalt und Justiziar der Deutschen Vermögensberatung, erklärt: „Es handelt sich um eine Tätigkeit, deren Arbeitszeit nicht mehr als ein Drittel einer vergleichbaren Vollzeitstelle beträgt. Außerdem muss sich die Art der Nebentätigkeit vom ausgeübten Hauptberuf unterscheiden.“ Wenn dies gegeben ist, steht der Ausübung eines selbstständigen „Nebenberufs“ bei der (LINK) Deutschen Vermögensberatung nichts im Wege.

Informieren Sie sich auch bezüglich der Selbstständigkeit und eines Zweiteinkommens bei der DVAG.

Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft
Münchener Straße 1
D-60329 Frankfurt am Main
Tel.: (069) 2384 – 0
Fax.: (069) 2384 – 185
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