Gleichberechtigung für Arbeitnehmer

Im Jahr 2008 ist Gleichberechtigung offensichtlich eine Selbstverständlichkeit und die allgemeine Meinung dazu ist, dieses Thema wird nur noch von den Medien aufgebauscht. Der Christopher Street Day ist zu einer großen Party für Heteros und Schwule gleichermaßen geworden und in den Schulen wird nun auch der Koran unterrichtet. Niemand wird mehr aufgrund seiner Herkunft diskriminiert und alle sind sich einig, die religiösen Überzeugungen der Menschen spielen im Job nun wirklich keine Rolle mehr. Aber ist Diskriminierung wirklich Schnee von gestern? Nun das AGG scheint eine andere Sicht der Dinge zu haben. Bei dem AGG handelt es sich um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, welches seit August 2006 besteht.

Das Ziel des AGG ist eindeutig formuliert: jede Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder des Geschlechts oder weitere benachteiligte Gruppen soll verhindert oder beseitigt werden. Anders ausgedrückt bedeutet das, es dürfen keine Unterschiede aufgrund von Herkunft etc im Berufsleben gemacht werden. Im weiteren Gesetzestext des AGG steht auch ein Abschnitt, nach dem ein Arbeitgeber die Pflicht hat, die Arbeitnehmer über das AGG aufzuklären in geeigneter Art und Weise. Nur wenn Arbeitnehmer über ihre Rechte aufgeklärt werden, können sie sich gegen Diskriminierung zur Wehr setzen. Das bedeutet, es steht dem Chef eines Unternehmens nicht frei, ob er seinen Untergebenen die Möglichkeit einer AGG Schulung gibt oder nicht. Denn wird das Gesetz missachtet, kann das Konsequenzen haben wie zum Beispiel die Verweigerung der Arbeitsleistung durch den Mitarbeiter bei fortlaufender Lohnzahlung.

Damit dieses Problem gar nicht erst auftaucht gibt es Anbieter, die professionelle Online Schulungen z. B. auch für Verkaufstraining anbieten. Dadurch wird es möglich, dass die Mitarbeiter die Schulung von der Firma aus absolvieren können und so Fahrzeiten und Arbeitsausfall vermieden wird. Die AGG Schulung ist sowohl theoretisch als auch praxisorientiert. Das AGG wird im ersten Teil erläutert und an Beispielen erklärt. Im praktischen Teil muss der Mitarbeiter dann sein Wissen umsetzen und  Fragen zum AGG beantworten. Erst wenn alle Fragen richtig beantwortet wurden wird ein Zertifikat über die AGG Schulung ausgestellt. Der Arbeitgeber hat aber auch die Möglichkeit, die Mitarbeiter im eigenen Unternehmen schulen zu lassen. In diesem Fall kommt dann ein Dozent und Rechtsanwalt in die Firma und unterrichtet das AGG vor Ort. Ob lieber Online geschult werden soll oder Inhouse, kann jeder selbst entscheiden.

Geschrieben von Manfred am 6 Juli, 2008 


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