Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Buchführung für Existenzgründer, speziell mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Existenzgründung. Wer den Schritt in die Selbständigkeit wagt, erhält nach erfolgter Existenzgründung
innerhalb kurzer Zeit vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dieser ist vom Steuerpflichtigen selbständig oder unter zu Hilfename eines Steuerberaters auszufüllen und an das Finanzamt zurückzusenden. Da die Steuernummer
auch für die monatliche Buchführung (z. B. Abgabe der USt.-Voranmeldung) benötigt wird, sollte die Rücksendung so schnell wie möglich erfolgen.
Beim Ausfüllen des Formulars sind einige Dinge zu beachten. Bei der Angabe der Bankverbindung für eventuelle Steuererstattungen sollte darauf geachtet werden, dass die Betriebssteuererstattungen immer auf das Geschäftskonto fließen. So können die
Beträge problemlos in der monatlichen Buchführung erfasst werden.
Wer einen Steuerberater hat, sollte diesen im Fragebogen auf alle Fälle nennen, da so der gesamte Schriftverkehr mit dem Finanzamt erstmal über ihn läuft. Man muss jedoch vorher mit dem Steuerberater über eventuell anfallende Kosten hierfür sprechen, da diese Leistung nicht immer mit den Gebühren für die monatliche Buchführung abgedeckt ist.
Bei den Angaben zum geschätzten Jahresumsatz ist darauf zu achten, dass man Gelder wie Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld nicht mit hinzurechnet. Auch sollte man nicht immer die Zahlen aus dem Businessplan eins zu eins übernehmen. Wer sich zu
Beginn seiner Selbständigkeit dazu entscheidet, die Kleinunternehmerregelung wahrzunehmen, muss unter diesem Punkt die entsprechenden Angaben machen. Dies wirkt sich gleichzeitig auf die zu erstellende Buchführung des Unternehmers aus.
Zum Schluss sei erwähnt, dass die Nutzung der Dauerfristverlängerung in den meisten Fällen sinnvoll ist. Zwar fließt eine eventuelle Vorsteuererstattung erst einen Monat später, aber dafür erleichtert sie die Bearbeitung der monatlichen Buchführung erheblich. Man muss sich gerade zum Beginn der Existenzgründung um viele Dinge kümmern, so dass dieser eine Monat Aufschub oft sehr hilft. Natürlich können Sie sich für die Bearbeitung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung auch Hilfestellungen durch die steuerberatenden Berufe holen. Viel Erfolg bei Ihrer Buchhaltung!












