Einstiegsgeld - Informationen für Gründer
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit weiteren Informationen für Gründer und Unternehmer zum Thema Einstiegsgeld, welches durch den Existenzgründer und den Unternehmer für die Existenzgründung beantragt werden kann.
Das Einstiegsgeld kann somit über eventuelle Anfangsschwierigkeiten hinweg helfen, da der Weg in die Selbstständigkeit oft sehr steinig und von Höhen und Tiefen gezeichnet ist. Der Existenzgründer sollte sich vorab genaustens informieren,welche Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen und beantragt werden können, um den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern.
Die Gründung einer Existenz muss detailiert vorbereitet werden, um den Enttäuschungsfaktor - abgesehen von finanziellen Problemen - gering zu halten. Daher sollte man sich mit den Plänen zu seiner Selbstständigkeit mit Fachleuten zusammensetzen. Durch die Zusammenarbeit mit Fachleuten kann ein Unternehmenskonzept erarbeitet werden, welches das Risiko des Scheiterns der Existenzgründung minimiert.
Die Existenzgründung setzt sowohl betriebswirtschaftliche als auch unternehmerische Kenntnisse voraus. Zudem sollte sich der Existenzgründer auf die Erfahrung spezieller Fachleute stützen, um richtige Entscheidungen treffen zu können. Durch eine Existenzgründung erhält man gewisse Freiheiten, dessen sich der Gründer bewusst sein muss. Der Erfolg der Existenzgründung liegt in den eigenen Händen. Zudem ist ein Businessplan erforderlich, um das Konzept der Gründung darzustellen. Die Agentur für Arbeit steht dem Gründer bei allen Fragen zur Seite.
Durch die ARGE kann der Start in eine selbstständige Tätigkeit von Arbeitslosengeld 2 Empfängern durch das sogenannte Einstiegsgeld gefördert werden. Vorausgesetzt, dass das Geschäftsvorhaben einen hauptberuflichen Charakter hat und mittelfristig die Hilfsbedürftigkeit des ALG2- Empfängers beenden wird.
Zu beachten ist, dass es sich bei Einstiegsgeld um eine Ermessensleistung handelt, das heißt, man kann keine Ansprüche darauf erheben. Neben anderen Unterlagen ist mit das Wichtigste Element beim Antrag auf Einstiegsgeld das mit einzureichende Geschäftskonzept, dass den Fallmanager der ARGE überzeugen soll, das Einstiegsgeld zu gewähren.
Die Sachbearbeiter besitzen aber nicht das ausreichende Wissen, um jedes Geschäftskonzept, das dem Antrag auf Einstiegsgeld beigelegt werden muss, zu beurteilen. Darum muss man durch eine fachkundige Stelle das Konzept auf die Tragfähigkeit hin prüfen lassen und bei positiver Beurteilung wird das Einstiegsgeld meist bewilligt. Die Prüfung und die damit verbundene Stellungnahme hat auch für den Gründungswilligen den Vorteil, dass er sich nicht mit einem Konzept selbstständig macht, das unausgereift ist.
Normalerweise wird das Einstiegsgeld für ein halbes Jahr gewährt, dieser Bewilligungszeitrum kann nach erneutem Antrag verlängert werden. Bezahlt wird das Einstiegsgeld in der Regel in der Höhe des bezogenen Hartz-IV-Satzes plus die Hälfte davon. Zusätzlich wird als Einstiegsgeld die Sozialversicherung gewährleistet und die Zuschüsse für die Unterkunft werden weitergezahlt. Berücksichtigen muss man beim Bezug von Einstiegsgeld, dass Gewinne aus der Erwerbstätigkeit angerechnet werden. Daher ist es empfohlen, sich steuerlich beraten zu lassen.
Es ist möglich, dass einmalige Kostenübernahmen für dringend benötigtes Inventar zum Einstiegsgeld gewährt werden. Es ist günstig, wenn man sich mit seinem Sachbearbeiter vor der Antragsstellung auf Einstiegsgeld ausführlich unterhält und beraten lässt, da der Sachbearbeiter detailierte Erfahrungen besitzt. Für den weiteren Weg wünschen wir Ihnen viel Erfolg und gratulieren Ihnen zu den Entschluss, sich eine eigene Existenz aufzubauen.












