Der Businessplan
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Businessplan und weiteren Informationen für
Existenzgründer und Unternehmer.
Einen Businessplan umzusetzen, ist die logische Konsequenz einer praktikablen Geschäftsidee. Die Existenzgründung wird geplant und konkretisiert mit der Erstellung des
Businessplans, der unterschiedliche Aufgaben erfüllt. Für den Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld, für eine Bankfinanzierung oder für Venture Capital wird der Businessplan unter anderem benötigt. Der Businessplan für die Beantragung von
Fördermitteln der Agentur für Arbeit kann von ALG1-Empfängern (Gründungszuschuss) beziehungsweise ALG2-Empfängern (Einstiegsgeld) mit Hilfe von Businessplan-Vorlagen oder Businessplan-Mustern erstellt werden. Ebenfalls gibt es Businessplan-Tools, die eine gute Hilfestellung bei der Erarbeitung des Businessplans darstellen. Möchte man Venture Capital anstreben, ist es möglich für den Businessplan Fachkräfte hinzuzuziehen.
Doch der Businessplan wird während der Selbstständigkeit auch als Orientierung und Kontrolle genutzt, ob Punkte, die man erreichen wollte, erfüllt wurden. Das ist sehr sinnvoll in den ersten Monaten der Existenzgründung, damit das Ziel der Geschäftsidee bestmöglich erreicht wird, besonders auch im finanziellen Bereich. Denn im Businessplan werden Kalkulationen angestellt, wie beispielsweise ein Finanzierungsplan oder eine
Rentabilitätsvorschau. Gleichfalls legt man sich im Businessplan auf eine Rechtsform fest.
Ein Unternehmen, das haftungsbeschränkt geführt werden soll, hat demnächst eine neue Unternehmensform zur Auswahl, die Unternehmergesellschaft. Im Volksmund ist die Unternehmergesellschaft auch als Mini GmbH bekannt, da es sich dabei um eine GmbH- ähnliche Form handelt. Wann die Unternehmergesellschaft eingeführt wird und wie sie konkret ausgestaltet sein wird ist bisher noch nicht geklärt.
Gründer stellen sich bereits häufig die Frage, während sie den Businessplan anfertigen, ob sie ein Geschäftskonto benötigen. Bei einer GbR oder der künftigen Unternehmergesellschaft ist ein Geschäftskonto meist nötig. Doch auch bei jeder anderen
Unternehmensform macht das Geschäftskonto Sinn. Zum einen, weil man die finanzielle Umsetzung des Businessplans leichter kontrollieren kann, zum anderen, weil die Buchführung übersichtlicher bleibt. Bei einer geplanten Selbstständigkeit kann man einen Steuerberater hinzuziehen, der auch bei der Erstellung des Businessplans beratend und unterstützend tätig werden kann. Zudem übernimmt er gerne die anfallende Buchführung und weitere steuerrechtliche Angelegenheiten. Viel Erfolg bei der Erstellung Ihres Businessplans.












