Der Businessplan bei der Existenzgründung
Bei jeder Existenzgründung wird ein so genannter Businessplan erstellt. Eine weitere übliche Bezeichnung für Businessplan ist auch Geschäftsplan. Im Großen und Ganzen wird im Businessplan das zukünftige unternehmerische Vorhaben eines Existenzgründers schriftlich festgehalten und zusammengefasst.
Zu jeder Existenzgründung gehört neben der Entwicklung einer cleveren und geschickten Geschäftsidee auch die Entwicklung einer eigenen strategischen Vorgehensweise und die Formulierung und Differenzierung eigener Ziele. Diese ergeben sich während der Existenzgründung natürlich zwangsläufig aus der eigenen Geschäftsidee und werden die zukünftige neue Selbständigkeit prägen. Im Businessplan werden unter anderem die eigene gewählte Strategie und Ziele schriftlich formuliert, die mit der zukünftigen Dienstleistung oder der Produktion oder dem Vetrieb verbunden sind.
Darüber hinaus werden während einer Existenzgründung auch Überlegungen zu betriebswirtschaftlichen und finanziellen Aspekten vorgenommen. Denn die Finanzierung des eigenen unternehmerischen Vorhabens sollte bereits zu Beginn jeder Existenzgründung eingehend beleuchtet werden. Auch diese Angaben der Existenzgründung zu betriebswirtschaftlichen und finanziellen Vorhaben sollten im Businessplan enthalten sein.
Ein Businessplan kann durchaus unterschiedlich gestaltet und aufgebaut sein und sollte in der Regel eine Seitenzahl von 10 bis 25 Seiten aufweisen. Jedoch gibt es wesentliche Bestandteile, die sich in jedem Businessplan wieder finden lassen. Der Businessplan kann zusammen mit Firmen erstellt werden, die sich zum Beispiel auf den Support und die Hilfe von Existenzgründern spezialisiert haben.
Während einer Existenzgründung wird der Businessplan vor allem bei der Beantragung von Gründungszuschuss sowie Einstiegsgeld bei der Arbeitsagentur benötigt. Des Weiteren muss der Businessplan während der Existenzgründung bei der ausgewählten Bank eingereicht werden, wenn es um Kreditfinanzierungen oder Venture Capital geht.
Wird der Businessplan vom Existenzgründer zum Beispiel bei der Arbeitsagentur oder einer Bank eingereicht, so empfehlen einige Unternehmen, die jedem Existenzgründer bei der Erstellung des Businessplans helfen, dass zumindest folgende Module enthalten sein sollen: Unternehmensform, Dienstleistung, Branche, Standort, Marketing, Personal und diverse Kalkulationen.
Im Großen und Ganzen stellt der Businessplan für den Existengründer auch ein Hilfsmittel und Verkaufsmittel dar. Der Businessplan kann vage Vorstellungen zu eigenen Zielen und zur Strategie, die zu Beginn jeder Existenzgründung existieren, zu konkreten Aussagen werden lassen. Denn der Existenzgründer muss im Businessplan diese Überlegungen schriftlich fixieren.
Des Weiteren muss der Existenzgründer zum Beispiel eine Bank mit seinem Businessplan davon überzeugen können, dass die Investitionen in sein Vorhaben durchaus gerechtfertigt sind. Daher sollten alle relevanten Aspekte im Businessplan enthalten sein. Schließlich ist der Businessplan das eigene Verkaufspapier jedes Existenzgründers.












