Kfz Leasing

Kfz-Leasing erfolgt als Finanzierungsleasing:
Finanzleasing bezeichnet Leasingverträge, die aus Sicht des wirtschaftlichen Eigentums dem Leasingnehmer (oder auch Leasinggeber) zugeordnet werden. In diesem Fall muss das Leasinggut dem Leasingnehmer (Leasinggeber) zugeordnet und damit auch von diesem bilanziert werden. Diese Verträge sind mittel- bis langfristig.

Es gibt drei Beteiligte beim Kfz-Leasing:
- Autoverkäufer (Autohaus)
- Leasinggeber (Bank)
- Leasingnehmer (Privatperson, Unternehmen)

Der Gebrauch an dem Fahrzeug wird dem Leasingnehmer gegen Zahlung von regelmäßigen Leasingraten überlassen. Für das Ende der Leasingzeit wird meistens eine Kaufoption mit eingeräumt. Im Gegenzug überträgt der Leasinggeber an den Leasingnehmer die Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer. Der Leasingnehmer hat kein Problem mit dem Wertverlust des Autos. Er kommt nur für Verschleiß und eventuelle Beschädigungen auf. In der Regel ist der Leasingnehmer verpflichtet, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen, weil er selbst nicht Eigentümer ist.

Kfz-Leasing mit Restwertabrechnung:
Bei Abschluss des Leasingvertrages wird ein voraussichtlicher Restwert des Fahrzeugs vereinbart. Ist der erreichte Verkaufspreis des Fahrzeugs am Ende der Leasingzeit niedriger als der vereinbarte Restpreis, ist der Leasingnehmer zur Zahlung des entsprechenden Ausgleichsbetrages verpflichtet.

Kfz-Leasing mit Kilometerabrechnung:
Es wird eine bestimmte Kilometerleistung während des gesamten Leasingzeitraums vereinbart. Wird diese Kilometerleistung überschritten, muss der Leasingnehmer einen Ausgleichsbetrag zahlen.

Geschrieben von Ronny Schmidt am 29 Juni, 2008 


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