Autoglas - Der absolute Durchblick
Wenn man Auto fahren möchte, dann sollte man den absoluten Durchblick haben, nicht nur bezogen auf die Verkehrsregeln und dem Umfang mit dem Fahrzeug, sondern auch in Hinblick auf die Autogläser, die sich am Fahrzeug befinden. Man kennt dieses Unwohlsein im Fahrzeug, wenn die Frontscheibe dermaßen zugeschmiert ist, dass man kaum noch hindurchschauen kann, schnell versucht man, eine Tankstelle zu erreichen, weil die Scheibenwaschanlage am Auto vielleicht bereits versagt hat. Sobald man dann eine Tankstelle oder auch Waschstraße erreicht hat, fühlt man sich auch gleich wieder wohler, denn man hat wieder einen Durchblick durch die Frontscheibe wie auch Heck- und Seitenscheibe.
Der Durchblick kann jedoch auch getrübt sein, wenn beispielsweise die Scheibe einem Steinschlag zum Opfer gefallen ist oder Ähnliches. Ein durch Steinschlag entstandender „Sprung“ in der Scheibe kann die Sicht ebenfalls dermaßen trüben, dass man sich beim Autofahren nicht mehr wohlfühlt und insbesondere auch nicht mehr verkehrssicher fahren kann. Von daher ist es auch so, dass der TÜV beispielsweise eine zersplitterte Scheibe nicht „freigeben“ wird, sprich man erhält keine TÜV-Plakette. Davon einmal abgesehen kann die Scheibe natürlich weiter zerspringen - bis zur endgültigen Zerstörung der Scheibe.
Aufgrund der modernen Scheibentechnik hat man die Scherben zwar nicht im gesamten Auto verteilt, wenn diese zerspringt, dennoch sieht man dann gar nichts mehr und das Fahrzeug darf zudem nicht mehr im Straßenverkehr geführt werden. Ein Autoglas Austausch hat also stattzufinden. Dies kann eine recht teure Angelegenheit werden, vor allem dann, wenn man keine Teil- oder Vollkaskoversicherung besitzt, denn über diese kann man Reparaturkosten herrührend auf einen Steinschlag begleichen. Aber auch, wenn diese Versicherung nicht besteht, kommt man um einen Autoglas Austausch nicht herum, man hat diesen sodann halt nur selbst zu bezahlen. Dafür hat man jedoch dann wieder den absoluten Durchblick und zudem die ersehnte TÜV-Plakette.
Auch wenn man nicht unbedingt zum TÜV muss, aber die Polizei diese zersprungene Scheibe sieht, hat man diese spätestens auszutauschen, denn – wie bereits erwähnt – stellt man dann kein verkehrssicheres Auto dar. Die Folge ist eine Mängelkarte, aufgrund derer man innerhalb einer bestimmten Frist den Autoglas Austausch vorzunehmen hat. Wird dieser nicht durchgeführt, hat einem der fehlende Durchblick zu einem Bußgeld verholfen, welches sich gewaschen haben wird.












