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| | Web: | www.it-recht-plus.de/ | | Vorschau: |  | | Beschreibung: | Was tun gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Internet? Rechtsschutz für Internet-Shops bietet it-recht-PLUS: Das Leistungspaket beinhaltet eine umfängliche Überprüfung von Onlineshops durch spezialisierte Rechtsanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Mit Vergabe eines Prüfsiegels wird ein Jahr lang die individuelle anwaltliche Aktualisierung des zertifizierten Shops mit vollumfänglicher Haftungsübernahme durch den prüfenden Anwalt garantiert. Die rechtliche Prüfung beinhaltet nicht nur die vom Gesetz geforderten allgemeinen Informationspflichten, um z.B. eine Abmahnung wegen Fehlern im Impressum oder in den AGB auszuschließen. Darüber hinaus werden branchenspezifische Informations- und Kennzeichnungspflichten z.B. für Haushaltsgeräte, Chemikalien, Bücher, PKW, Textilien, etc. durch den Anwalt überprüft. Optional ist die wettbewerbsrechtliche Überprüfung von Werbung möglich. Bei der Auswahl der beauftragten Rechtsanwälte arbeitet it-recht-PLUS kanzleiunabhängig. Vertragsanwälte müssen einschlägige Erfahrung im Bereich der rechtssicheren Gestaltung von Internetangeboten nachweisen und einem Verzicht auf das Erstellen kostenpflichtiger Erstabmahnungen zustimmen. Eine Zusammenarbeit mit so genannten Massenabmahnern wird abgelehnt. Als Sonderservice und Hilfe für Abgemahnte, die bisher nicht rechtlich betreut worden sind, vermittelt it-recht-PLUS kostenlose Erstberatungsgespräche mit spezialisierten Anwälten. | | |
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