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Reisekrankenversicherung für Ausländer in Deutschland

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Vorschau:Reisekrankenversicherung für Ausländer in Deutschland
Beschreibung:Versicherungsschutz für ausländische Gäste. Für ein Schengenvisum wird eine Reisekrankenversicherung benötigt gültig in allen Schengenländern. Auch in der Schweiz sollte der Versicherungschutz gelten. Egal ob für ein Touristenvisum oder Businessvisum. Die Versicherung sollte keine Höchstleistung enthalten, da von den Botschaften mindestens EUR 30.000 gefordert werden. Mitgliedsstaaten der Schengenländer sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Italien, Island, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien. Seit 21.12.2007 auch: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien und Ungarn.
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